Was ändert sich 2015?

Wahlkreis - 23. Dezember 2014

CDU-Bundestagsabgeordneter Albert Stegemann: Bürger und Kommunen profitieren von der guten Entwicklung

Berlin. Wie in jedem Jahr greifen zum 1. Januar 2015 zahlreiche gesetzgeberische Änderungen. Hierzu erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann:

„Seit einem Jahr regiert die große Koalition unter Führung der CDU/CSU. Das war ein gutes Jahr für Deutschland. Wir modernisieren das Land und wollen 2015 ohne neue Schulden des Bundes auskommen. Neben der disziplinierten Arbeit des Bundesfinanzministers Wolfang Schäuble verdanken wir dies vor allem der guten Arbeitsmarktentwicklung. Wesentliche Änderungen zum ersten Januar nächsten Jahres möchte ich Ihnen im Folgenden gerne schildern.

Rente steigt um 1,57 Prozent, Rentenbeiträge sinken um 0,2 Prozentpunkte

Das Rentenpaket gilt bereits seit Juli dieses Jahres. Dank der weiterhin gutgefüllten Rentenkasse folgt nun eine Absenkung der Rentenbeiträge von 18,9 auf 18,7 Prozent. Dank der guten Lohnentwicklung steigt gleichzeitig die Rente, in Westdeutschland um 1,57 Prozent. Zudem wird im Rahmen der Rente mit 67 die Regelaltersgrenze um einen weiteren Monat angehoben. Versicherte, die 1950 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze 2015 mit 65 Jahren und vier Monaten.

Bundesweit flächendeckender Mindestlohn greift

Ab dem 1. Januar gilt bundesweit ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. 3,7 Millionen Beschäftigte sollen unmittelbar profitieren. Auch viele Arbeitgeber profitieren. Schwarze Schafe können nicht mehr auf Kosten ehrlicher Betriebe und Arbeitnehmer mit Dumpingpreisen den Markt unterlaufen.

Gleichwohl ist der Mindestlohn für Betriebe mit Belastungen verbunden. Neben der Lohnerhöhung ist die Regelung bei geringfügig Beschäftigten sowie in den Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführt sind, mit einer konsequenten Durchführung der Aufzeichnungspflichten verbunden. Zu diesen Branchen gehören etwa das Bau- und Gaststättengewerbe sowie die Unternehmen der Fortwirtschaft. Bei weitergehenden Fragen – auch zu den Ausnahmen des Mindestlohns – wenden Sie sich am besten an die eingerichtete „Mindestlohn-Hotline“ (Telefon: 030 / 60280028, Montag bis Donnerstag jeweils von 8.00 bis 20.00 Uhr; e-mail: mindestlohn@buergerservice.bund.de).

Daneben gilt ab dem 1. Januar ein neuer Pflegemindestlohn. In Niedersachsen liegt dieser bei 9,40 Euro. Damit steigt das Einstiegsgehalt von Pflegekräften um bis zu 4,4 Prozent.

Erstes Pflegestärkungsgesetz bringt spürbare Verbesserung für Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuungskräfte

Die 2,5 Mio. Pflegebedürftigen in Deutschland profitieren von den Leistungsverbesserungen im Umfang von 2,4 Milliarden Euro. Die meisten Leistungsbeiträge steigen pauschal um 4 Prozent. Weitere Maßnahmen stärken die Pflege zuhause (1,4 Mrd. Euro) und verbessern den Pflegealltag in den Heimen (1 Mrd. Euro).
Finanziert wird dies durch eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent und 2,6 Prozent für Kinderlose. Insgesamt stehen so 3,6 Mrd. Euro bereit. Die verbleibenden 1,2 Mrd. Euro fließen in einen Pflegevorsorgefonds. Er soll die Mehrkosten ab 2034 durch die geburtenstarken Jahrgänge abfedern helfen.

Beiträge zur Krankenversicherung sinken, Vergleichen wird noch wichtiger

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt auf 14,6 Prozent. Ferner kann jede Krankenkasse einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Dieser fällt je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch aus. Vergleich Sie daher noch stärker die Leistungen und Beitragssätze der einzelnen Krankenkassen.

EEG-Umlage sinkt erstmalig

Die Reformen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) greifen. Zum Jahreswechsel wird die EEG-Umlage für die Haushalte angepasst. Sie sinkt erstmalig in der Geschichte des EEGs, und zwar von 6,24 Cent/kWh auf 6,17 Cent/kWh. Zugleich waren die Erneuerbaren Energien mit 27,3 Prozent erstmals der größte Stromlieferant in Deutschland. Wir gehen damit konsequent den Weg einer bezahlbaren Energiewende.

Steuerliche Anreize für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Für Eltern soll es neben dem Beruf einfacher werden, für ihre Kinder da zu sein. Kinder sollen neben dem Beruf unkomplizierter um ihre Eltern kümmern können. Um dies zu unterstützen, erhält der Arbeitgeber die Möglichkeit, seinen Arbeitnehmern steuerfreie Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie anzubieten. Dies sind insbesondere die Beratung und Vermittlung von Betreuungsleistungen für Kinder und pflegebedürftige Angehörige.

Zudem kann der Arbeitgeber ganz bestimmte Betreuungsleistungen, die kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen entstehen, bis zu einem Betrag von 600 Euro im Kalenderjahr steuerfrei ersetzen. Erstmalig sind Betreuungskosten in eng umgrenzten Rahmen steuerlich begünstigt, wenn sie im Privathaushalt des Arbeitnehmers anfallen.

Bund übernimmt die komplette BAföG-Finanzierung

Ab 2015 wird die gesamte BAföG-Finanzierung vom Bund übernommen. Damit entlastet er die Länder um rund 1,17 Mrd. Euro jährlich. Diese sollen die freiwerdenden Mittel nutzen, um ihrer Finanzierungsverantwortung für Hochschulen und Schulen besser gerecht werden können. 2016 erfolgt dann eine ordentliche BAföG-Erhöhung aus dem Bundeshaushalt.

Kommunen werden in Milliardenhöhe unterstützt

Wir lassen die Kommunen nicht allein. So beteiligt sich der Bund an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit rund 5,9 Mrd. Euro. Weitere 4,9 Mrd. Euro gibt der Bund für Unterkunft und Heizung (KdU). 500 Mio. Euro hiervon gibt Berlin im Rahmen der zugesagten Entlastung für die Eingliederungshilfe zusätzlich. Zudem profitieren die Kommunen mit einer halben Milliarde an einer Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer.

Ferner stellt der Bund für den bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für Kinder unter drei Jahren eine Milliarden Euro zur Verfügung.

Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern ist eine zentrale Aufgabe der nächsten Jahre. Deshalb hat der Bund zugesagt, die Kommunen hierbei 2015 und bei Bedarf auch 2016 mit je 500 Mio. Euro über das bisherige Maß hinaus zu entlasten.“

Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an mein Büro. Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den Seiten der jeweiligen Bundesministerien. Etwa hier: