Neugestaltung der Hofabgabeklausel schafft strukturelle Rentenverbesserungen für Landwirte

Wahlkreis - 13. November 2015

Berlin. In der gestrigen Plenardebatte wurden strukturelle Verbesserungen in der Alterssicherung der Landwirte beschlossen. Im Rahmen der Neugestaltung der Hofabgabeklausel wurde die eigenständige Alterssicherung der Ehegatten von Landwirten gestärkt und die Hinzuverdienstmöglichkeiten neben dem Bezug der Altersrente verbessert. Der eigene Rentenbezug bleibt dabei grundsätzlich an die Abgabe der unternehmerischen Verantwortung im landwirtschaftlichen Betrieb gekoppelt. „Mit dem heutigen Beschluss haben wir soziale Härten älterer Landwirtsfamilien ohne Hofnachfolger in den Blick genommen“, betont der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann.

Der für die CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss Arbeit und Soziale zuständige Berichterstatter für die Landwirtschaftliche Sozialversicherung zeigte sich zufrieden mit den Änderungen. „Wir machen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Hausarbeiten zur agrarsozialen Sicherung.“ Die Änderungen wurden im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften auf den Weg gebracht.

Für Stegemann sei es ein wichtiger Erfolg, dass sich die spätere Inanspruchnahme der Rente künftig rentenerhöhend auswirke. „Die Flexi-Rente hält damit Einzug in die Alterssicherung der Landwirte.“

Seit Schaffung der gesetzlichen Alterssicherung der Landwirte 1957 ist die Hofabgabeklausel neben der Erfüllung der Wartezeit sowie dem Erreichen der Regelaltersgrenze die dritte Voraussetzung für eine Rentenleistung. Das heißt: Nur derjenige, der den Hof abgibt und die Unternehmensverantwortung möglichst auf die nachfolgende Generation überträgt, erfüllt die Bedingung für den Rentenbezug. Notwendig ist dies, da für die Landwirte der begrenzte Grund und Boden die Grundlage des Wirtschaftens darstellt. Ackerfläche soll zeitig an junge, dynamische Hofnachfolger weitergegeben werden, die die Landwirtschaft weiterentwickeln wollen und können.

Berichterstatter Stegemann: „Haben Interessen von Jung und Alt sinnvoll austariert“

Aus verschiedensten Gründen war es aber einigen Landwirten nicht möglich, die Hofnachfolge vor Erreichen der Regelaltersgrenze zu regeln. Dies führt dazu, dass hier keine Zahlungen aus der Alterssicherung der Landwirte erfolgen konnten. „Diesen Menschen bauen wir mit der Neuregelung eine Brücke“, so Stegemann.

Bereits am Montag hat der Deutsche Bauernverband in einer öffentlichen Anhörung die nun umgesetzten Änderungen positiv bewertet. Der Bund der deutschen Landjugend unterstrich die wichtige Rolle der Hofabgabeklausel als Voraussetzung dafür, dass sich die Betriebe der Junglandwirte erfolgreich entwickeln könnten. Dr. Mehl vom Thünen-Institut begrüßte die Neuregelungen, da sie helfe, soziale Härten abzufedern.

Die Änderungen zur Neugestaltung der Hofabgabeklausel im Detail:

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