Ende der Störerhaftung: WLAN-Betreiber haften nicht mehr pauschal für Nutzer

Wahlkreis - 11. Mai 2016

Berlin. Heute Vormittag haben sich die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag darauf geeinigt, die WLAN-Störerhaftung abzuschaffen und damit Rechtssicherheit für alle Anbieter von „Hotspots“ zu schaffen. „Wir leisten damit einen entscheidenden Beitrag für die Digitalisierung unserer ländlichen Räume“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann. Durch WLAN-Angebote könne gerade in Städten wie Lingen, Meppen und Nordhorn eine flächendeckende Breitbandversorgung für mobile Nutzer erreicht werden.

Stegemann: Ausbau von „Hotspots“ wichtig für ländlichen Raum

Die Haftungsfreistellung soll für alle Anbieter – privat, gewerblich und neben-gewerblich – gelten, um den Ausbau von WLAN-Hotspots voranzutreiben. „Das ist gerade bei uns im ländlichen Raum von enormer Bedeutung“, unterstreicht Stegemann.

Darüber hinaus sollen klare Regelungen für schnelle und effektive Verfahren zur Rechtsdurchsetzung im Internet etabliert werden. „Unsere Gesetze gelten selbstverständlich nicht nur in der analogen Welt, sondern auch in der digitalen“, pocht der Abgeordnete auf die Einhaltung ziviler Umgangsformen im Internet.

Stegemann: Gesetze gelten auch in der digitalen Welt

Plattformen, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten basieren, sollten legal keine Werbeeinnahmen generieren. Fremdes geistiges Eigentum dürfe nicht zur Finanzierung solcher Portale missbraucht werden. Außerdem setze sich die CDU/CSU-Fraktion dafür ein, dass die Haftungsregelungen für Plattform-Betreiber auf europäischer Ebene überarbeitet werden. Ferner solle eine Auswertung durch die Bundesregierung erfolgen, inwiefern die Rechte von Personen und Gewerbebetrieben auf Internet-Plattformen in der Vergangenheit verletzt worden sind. „Bei Bedarf werden wir diesen Punkt ebenfalls noch in dieser Wahlperiode regeln. Unsere Gesetze gelten selbstverständlich nicht nur in der analogen Welt, sondern auch in der digitalen“, macht der Abgeordnete klar.

Zum Hintergrund: Unter „Störerhaftung“ versteht man die derzeit geltende Rechtsklausel, dass der Anbieter eines WLAN-Netzes für Vergehen seiner Nutzer unter Umständen haften muss, wenn über diesen Hotspot illegal Filme oder Musik kopiert wurden. Das hat in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Abmahnungen geführt.