Neue Regeln für Drohnen und Modellflieger; Ausnahmen für Modellflugplätze

Wahlkreis - 18. Januar 2017

Die Bundesregierung hat heute neue Regeln für Drohnen und Modellflieger beschlossen. Die schärferen Vorgaben wurden auf Grund der zunehmenden Unfallgefahr durch Drohnen notwendig. Allein im letzten Jahr registrierte die Deutsche Flugsicherheit über 60 Zwischenfälle. Für Modellflugplätze gälten aber Ausnahmen, betont der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann.

Viele Modellflugvereine hatten sich in den letzten Monaten mit Sorge an den Abgeordneten gewandt. „Die Ehrenamtlichen und Hobbyflieger haben die berechtigte Sorge, dass ein flächendeckendes Flugverbot ab 100 Höhenmeter das Aus für den Volkssport Modellflug bedeuten dürfte“, so Stegemann. In der Tat sah der erste Vorschlag aus dem Verkehrsministerium ein flächendeckendes Flugverbot ab 100 Höhenmeter vor, also auch für Modellflugplätze.

Albert Stegemann auf dem Modellfluggelände des Modell-Sport-Clubs Bad Bentheim e.V.; (v.l.): Dietmar Hopp, Gebietsbeauftragter vom Deutscher Modellflieger Verband; Reinhard van Loh, 1. Vorsitzender; Albert Stegemann, MdB; ein weiterer Modellflugsportler
Albert Stegemann auf dem Modellfluggelände des Modell-Sport-Clubs Bad Bentheim e.V.; (v.l.): Dietmar Hopp, Gebietsbeauftragter vom Deutscher Modellflieger Verband; Reinhard van Loh, 1. Vorsitzender; Albert Stegemann, MdB; ein weiterer Modellflugsportler

Gemeinsam mit dem Deutscher Modellflieger Verband hat der Abgeordnete daher in den letzten gut zehn Monaten versucht, Verbesserungen für Flugmodelle zu erreichen. „Mit den meisten Modellfliegern kann man nur vernünftig fliegen, wenn sie höher als 100 Meter aufsteigen dürfen“, betont der Dieter Hopp, Gebietsbeauftragter vom Deutscher Modellflieger Verband. Zudem habe es nie Sicherheitsprobleme mit Modellfliegern gegeben. Diese dürfen nur mit Sichtkontakt geflogen werden. Dies gilt auch für Drohnen, die aber oft über die eingebaute Kamera und unerlaubterweise ohne Sichtkontakt gelenkt und damit immer wieder zur Gefahr werden.

Ausnahmen für Modellflugplätze

Am Ende der Verhandlungen steht weiterhin ein grundsätzliches Flugverbot ab 100 Metern Flughöhe. Auf Drängen der Vereine und zahlreicher Abgeordneter konnte aber vereinbart werden, dass dieses nicht auf Modellflugplätzen gilt. „Wir standen vor der schwierigen Aufgabe, die Flugsicherheit zu verbessern und gleichzeitig die Modellflugvereine nicht zu gefährden. Nun gibt es zwar Einschränkungen für einzelne Flieger, insgesamt ist das Ergebnis aber ein ausgewogener Mittelweg“, wertete Stegemann die Einigung. Im Vorfeld hatte er unter anderem den Modell-Sport-Club Bad Bentheim besucht.

Künftig benötigen Flugmodelle und Drohnen ab einem Startgewicht von 0,25 Kilogramm eine Plakette. Damit soll ein Halter bei Schadensfällen identifiziert werden. Für Flugmodelle und unbemannte Fluggeräte ab zwei Kilogramm wird ein „Kenntnisnachweis“ erforderlich sein. Der Nachweis wird entweder nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle oder im Falle von Modellflugzeugen durch einen Luftsportverband nach einer Einweisung erteilt. Ab fünf Kilogramm ist zudem eine Aufstiegserlaubnis erforderlich.

Daneben gilt in sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen und Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen ein Flugverbot. Im Gegenzug wird für gewerbliche Nutzer das aktuelle bestehende, generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Es bedarf jedoch einer Genehmigung. Damit soll der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und neue Geschäftsmodelle ermöglicht werden.

Weitere Informationen können Sie den Flyer entnehmen:

Flyer_Drohnenverordnung