Stärkung des Mutterschutzes beschlossen

Wahlkreis - 30. März 2017

Berlin. Nach langer Diskussion hat der Bundestag die Stärkung des Mutterschutzes in der heutigen Sitzung beschlossen. Damit werden die Rechte werdender und stillender Mütter erweitert und vereinheitlicht. „Die Gesundheit von Mutter und Kind stehen im Vordergrund. Das neue Mutterschutzgesetz stärkt zudem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und öffnet den Mutterschutz auch Studentinnen und Schülerinnen“, so Stegemann.

Künftig fallen auch arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes. So können während des Mutterschutzes auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen ohne deswegen Nachteile zu erleiden.

Stegemann: Gesundheit von Mutter und Kind stehen im Vordergrund

Des Weiteren wurde die Schutzfrist für Mütter von behinderten Kindern von acht auf zwölf Wochen nach der Geburt verlängert. Zudem besteht ein Kündigungsschutz für Frauen, die ihr Kind durch eine Fehlgeburt nach der 12. Woche verloren haben. „Wir dürfen Frauen in so schweren Situationen nicht allein lassen“, betont Stegemann.

Andererseits sollen Frauen, wenn keine ärztlichen Bedenken vorliegen, nach eigener Entscheidung bis 22.00 Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Vorher bestand diese Möglichkeit nur bis 20.00 Uhr, Sonn- und Feiertage waren ausgenommen. Dies stärkt die Mitbestimmungsrechte der Frauen beispielsweise in gastronomischen Berufen.

Das Mutterschutzgesetz bestand in seinen Grundzügen in der Fassung von 1952. Das neue Gesetz wurde deshalb verständlicher und transparenter formuliert und sorgt für Rechtssicherheit: So sind etwa die Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung schwangerer oder stillender Frauen deutlicher geregelt. Zudem sind die Fragen, unter welchen Bedingungen gearbeitet werden darf und wie der Arbeitsplatz gestaltet sein muss, klarer formuliert. Der Katalog der unzulässigen Tätigkeiten wurde zeitgemäß angepasst.