Lingen. Die Bundesregierung wird in dieser Legislaturperiode die Pflege grundlegend überarbeiten und mit viel Geld stärken. „Wir sind uns parteiübergreifend einig, dass wir uns bei der Pflege besser aufstellen müssen“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann. Die Änderungen im Rahmen der beiden Pflegestärkungsgesetze wurden nun am Montagabend am Informationsabend „Zukunft der Pflege“ in Meppen vorgestellt, zu dem Stegemann eingeladen hatte.

Pflegestärkungsgesetze leiten Umdenken in der Pflege ein

Es finde ein Umdenken in der Pflege statt, so Jan-Gerd Hartmann, Fachberater der AOK Niedersachsen. Künftig werde geschaut, wo ein Mensch der Unterstützung bedarf und nicht wie bisher, was er noch könne. Hierzu wurde die Pflegestufe 0 für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, etwa Demenz erkrankte Menschen, geschaffen. Zugleich werden die Leistungen der häuslichen Pflege um 1,4 Milliarden Euro ausgeweitet und sind besser miteinander kombinierbar.

Im kommenden Jahr sollen dann ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren greifen, die den individuellen Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen ins Zentrum der Pflege rücken. Insgesamt fließen dann fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr für Pflegeleistungen. Finanziert wird dies durch eine Anhebung des Beitragssatzes in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Prozentpunkte.

Familienstrukturen im Emsland greifen bei der Pflege

Welche Rolle die Familien in unserer der Region weiterhin spielen, unterstrich Frau Dr. Sigrid Kraujuttis, Sozialdezernentin des Landkreises Emsland. Im Emsland werden 83 Prozent der Betroffenen daheim gepflegt, – 12 Prozentpunkte mehr als im Bundesschnitt. 28 Prozent der Angehörigen im Landkreis nehmen dabei die Unterstützung durch Pflegedienste in Anspruch.

Um den Menschen vor Ort eine gute Betreuung zu ermöglichen, hat der Landkreis in den vergangen Jahren einen Pflege- sowie eine Seniorenstützpunkt und ein Demenz-Servicecenter eingerichtet. 162 Senioren- und 37 Pflegebegleiter und 50 Wohnberater unterstützen so Menschen, damit sie ihren Alltag besser bewältigen können.

In der Diskussion wurden weitere Verbesserungen für Angehörigen sowie hinsichtlich der Arbeitsbedingungen von Pflegenden gefordert. So brauche es künftig eine gerechte Bezahlung sowie eine Entbürokratisierung bei den Dokumentationspflichten. Stegemann betonte, die Politik habe dies erkannt. Der Bund stelle 500 Millionen Euro für 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte bereit. Das helfe aber wenig, wenn Pfleger am Ende des Monats im Emsland mit deutlich weniger Geld nach Hause gehen würden als Pfleger im Münsterland. Hier bedürfe es einer Angleichung.

Diskutierten über die Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze für das Emsland: Richard Peters, Fachbereichsleiter Soziales Landkreis Emsland; Dr. Sigrid Kraujuttis, Sozialdezernentin Landkreis Emsland; Jan-Gerd Hartmann, Fachberater AOK Niedersachsen; Albert Stegemann, MdB
Diskutierten über die Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze für das Emsland: Richard Peters, Fachbereichsleiter Soziales Landkreis Emsland; Dr. Sigrid Kraujuttis, Sozialdezernentin Landkreis Emsland; Jan-Gerd Hartmann, Fachberater AOK Niedersachsen; Albert Stegemann, MdB

 

Nordhorn. Die monatelange Arbeit trägt Früchte: Das Projekt Dorfgemeinschaft 2.0 aus der Grafschaft Bentheim und dem südlichen Emsland erhält über fünf Jahre rund 5 Millionen Euro Fördermittel aus dem Demografiewettbewerb „InnovaKomm“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. „In der Dorfgemeinschaft 2.0 entwickelt die Region praxistaugliche Lösungen, wie Zusammenleben das Assistenzsysteme noch besser gelingen kann“, so der CDU-Bundestagesabgeordnete Albert Stegemann.

Dorfgemeinschaft 2.0 erarbeitet Lösungen zum selbstbestimmen Leben im Alter

Damit in Zukunft ältere Dorfbewohner möglichst lange in ihrer gewohnten Heimat leben können, forschen und planen unter dem Dach der Dorfgemeinschaft 2.0 über 50 Partner in der Region. Dabei baut die „Dorfgemeinschaft 2.0“ auf die bestehenden Netzwerke vor Ort auf: Vorhandene, innovative Ansätze werden systematisiert, und sollen durch Kooperationen zu einer spürbaren Verbesserung der Versorgung beizutragen. Das Projekt startet am 1. November und läuft über fünf Jahre.

Familiäre und ehrenamtliche Strukturen als Stärke der Region

Die Modellregion „Grafschaft Bentheim/südliches Emsland“ ist dabei ein mehr als geeigneter Leuchtturm bei der Gestaltung des demographischen Wandels in ländlichen Räumen. Assistenztechniken treffen auf funktionierende familiäre, nachbarschaftliche und ehrenamtliche Strukturen. „Wir als Region können zeigen, dass technische Hilfen die Lebensqualität des Einzelnen nachhaltig verbessern können und dann auch von den Menschen akzeptiert werden“, so Stegemann.

Die wissenschaftliche Begleitung des Projektes erfolgt durch die Hochschule Osnabrück. Die Koordination übernimmt die Gesundheitsregion EUREGIO, welche mit seinen über 100 Mitgliedern eine gute Basis für eine erfolgreiche Projektdurchführung darstellt.

Weitere Informationen unter http://www.gesundheitsregion-euregio.eu/

Gesundheitsregion Euregio - Foto_Franz Frieling, Quelle_Gesundheitsregion-euregio.de

Stegemann begrüßt die Fördermittelvergabe an das Projekt Dorfgemeinschaft 2.0
Stegemann begrüßt die Fördermittelvergabe an das Projekt Dorfgemeinschaft 2.0

Lingen. Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) im CDU-Kreisverband Lingen diskutierte am Dienstagabend mit dem Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann über die Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Hierzu hatte der Arbeitskreis angesichts der im November anstehenden Entscheidung im Deutschen Bundestag eingeladen. „Jede Form der Sterbebegleitung muss grundsätzlich lebensbejahende sein. Organisierte und regelmäßige Sterbehilfe sollte daher verboten werden“, stellt Stegemann klar.

 

In die aktuelle gesellschaftliche Diskussion zur Sterbebegleitung führte Stegemann ein. Seit einigen Jahren böten verschiedene Vereine die Möglichkeit an, seinem Leben durch assistierten Suizid ein Ende zu setzen. Die Tötung auf Verlangen steht in Deutschland zwar unter Strafe, die besagte Beihilfe zum Suizid ist dagegen nicht ausdrücklich geregelt. Den assistierten Suizid wollte die Bundesregierung daher vor drei Jahren unter Strafe stellen, sofern er kommerziell betrieben wird. Dies hätte nicht-kommerziellen Formen organisierter Suizidbeihilfe Vorschub geleistet. Da diese damit straffrei und so faktisch erlaubt gewesen wären. Damals konnte keine Einigung herbeigeführt werden. Nach der Bundestagswahl habe die Debatte erneut begonnen. Im November solle nun der Bundestag über die künftige Regelung entscheiden.

EAK-Kreisvorsitzende Gundula Zieschang und Albert Stegemann auf der Veranstaltung des EAK-ArbeitskreisesEAK-Kreisvorsitzende Gundula Zieschang und Albert Stegemann auf der Veranstaltung des EAK-Arbeitskreises

Die Abstimmung im Bundestag zur Sterbehilfe werde fraktionsoffen erfolgen. Fünf Parlamentariergruppen hätten bisher Vorschläge vorgelegt. Diese reichen von einem Verbot jedes organisierten und regelmäßigen Angebots im Strafgesetzbuch bis hin zu einer Legalisierung, bei der eine Unkostenerstattung möglich sei. Selbst bei den umfassenden Verbotsvorschlägen könne aber der Einzelfall der Sterbebeihilfe durch Ärzte oder Angehörige grundsätzlich straffrei bleiben.

Stegemann tritt in der Debatte für ein Verbot jedweder Form der organisierten und regelmäßigen Suizidbeihilfe ein. Organisierte Hilfe zum Suizid sei keine normale Dienstleistung und dürfe nicht als solche angesehen werden. Vielmehr müsse eine menschenwürdige Gesellschaft Menschen in Verzweiflung, Menschen, die Angst haben vor Einsamkeit, Schmerzen oder Übertherapien haben, andere Antworten geben können. Hierzu leiste die Hospiz- und Palliativbegleitung einen wichtigen Beitrag. Daher werde der Bund diese zeitnah stärken und rund 250 Millionen Euro über die Krankenkassen bereitstellen.

Die anschließende Diskussion war geprägt von persönlichen Erfahrungen. Gerade die Frage nach dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen sowie der Würde des Menschen nahm viel Raum ein. Einige Teilnehmer betonten, wie wichtig es sei, den Sterbewunsch eines Schwerstkranken nicht zu stigmatisieren, sondern sich diesen Menschen besonders anzunehmen und sich die nötige Zeit für Gespräche zu nehmen.

Die schwierige Situation bei Einzelfällen sehe Stegemann. „Aber kein Gesetz kann jeden Einzelfällen regeln“, betonte Stegemann. Umso wichtiger sei es, keine falschen Anreize mit einer lockeren Handhabung der Straffreiheit zu setzen. Gerade angesichts steigender Ausgaben für Pflege- und Krankenversorgung im Alter würden sonst Betroffene dazu gedrängt, die Sterbebeihilfe als Ausweg zu wählen. Schließlich wolle niemand seinen Kindern über Gebühr zur Last fallen.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass Vereine, deren einziger Sinn das Herbeiführen des Todes anderer Menschen ist, unter Strafe gestellt werden sollten. Intensiv diskutiert wurde, wie ein würdiges und selbstbestimmte Altern und Sterben gelingen kann. Alle Mitglieder im EAK würdigten das unermüdliche Engagement der Pflegekräfte und Ehrenamtlichen in den Pflege-, Palliativ- und Hospizeinrichtungen. Jedoch gebe es noch vieles zu verbessern. Zum einen sei dies eine Frage des Geldes. Eine Antwort darauf gebe der Bund mit den Pflegestärkungsgesetzen, so Stegemann. Insgesamt könnten damit die Pflegeleistungen um 20 Prozent erhöht werden. Allein mit Geld könne jedoch eine würdige Begleitung im Alter nicht gelingen. Hierzu bedarf es guter Familienstrukturen und eines starken Ehrenamts, betonte Stegemann.

 

Stegemann: Politik wird ethische Debatte intensiv führen

Berlin. Abgeordnete aller Fraktionen haben die Kleine Anfrage „Vorgeburtliche Blutuntersuchung zur Feststellung des Down-Syndroms“ einbracht. Der CDU-Mitunterzeichner waren unter anderem der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann sowie der ehemalige Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Hubert Hüppe.

Die interfraktionellen Kleine Anfrage richte das Augenmerk auf eine möglicherweise verhängnisvolle Entwicklung in der Pränataldiagnostik: Die Massenanwendung eines scheinbar harmlosen Bluttests könnte dazu führen, dass zukünftig deutlich weniger Kinder mit Down-Syndrom geboren werden. Seit einiger Zeit sorgen derartige Tests auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) daher für ethische Debatten.

Die Abgeordneten eint die Befürchtung, dass die Möglichkeit, früh und risikoarm zu testen, eine gesellschaftliche Erwartung erzeugen könnte, diese Angebote zu nutzen. Eltern, die sich gegen den Test oder wissentlich für ein behindertes Kind entscheiden, könnten künftig immer mehr in Erklärungsnöte geraten.

Erfahrungen aus anderen Ländern stützen diese Sorge: In Dänemark wird seit 2005 allen Schwangeren angeboten, testen zu lassen, ob sie ein Kind mit Down-Syndrom zur Welt bringen werden. Bereits im Folgejahr nahmen 84 Prozent das Angebot an. Die Zahl der in Dänemark mit Down-Syndrom geborenen Kinder hat sich seither halbiert.

Eine verstärkte Aufklärung, welche konkrete Unterstützungsangebote Eltern von Kindern nutzen können, kann dazu beitragen, Ängste und Vorurteile abzubauen und für gesellschaftliche Vielfalt zu werben.

Der Deutsche Ethikrat hat in seiner Stellungnahme „Die Zukunft der genetischen Diagnostik“ ein beunruhigendes Szenario entworfen, sollten derartige Tests auf breiter Basis zum Einsatz kommen. Wir möchten sicherstellen, dass keine Entscheidungen getroffen werden, ohne dass mögliche Folgen politisch bewertet wurden.

 

Hintergrund:

Mit sogenannten „nicht-invasiven“ Tests können Schwangere durch eine einfache Blutuntersuchung feststellen lassen, ob ihr Baby mit Down-Syndrom geboren wird. Die Hersteller bewerben diese Bluttests als risikolose Alternative zu herkömmlichen Plazenta- oder Fruchtwasserpunktionen.

Gegenwärtig prüft der Gemeinsame Bundesausschuss, ob er eine Erprobung gemäß § 137e SGB V beschließt. Am Ende eines Erprobungsverfahrens könnten diese Bluttests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Die nun gestellte interfraktionelle Kleine Anfrage ist die erste seit der Deutschen Einheit, die von Abgeordneten aller Bundestagsfraktionen getragen wird.

Die Kleine Anfrage können Sie hier online abrufen:

Kleine Anfrage „Vorgeburtliche Blutuntersuchung zur Feststellung des Down-Syndroms“

 

Nun ist es offiziell: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird das Projekt „Dorfgemeinschaft 2.0“ in der ersten Phase vom November 2014 bis April 2015 mit knapp 50.000 Euro fördern. Das Projekt ist eines von 20 in ganz Deutschland und soll Maßnahmen für die Verbesserung der Lebensqualität im Rahmen des demographischen Wandels entwickeln. Konkret werden die Mittel zur „Sicherung eines für den Raum Grafschaft Bentheim/südliches Emsland prägenden Lebensgefühls in einer generationenübergreifenden Dorfgemeinschaft für die älterwerdenden Menschen“ eingesetzt.

 

Der Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann unterstützt das Projekt von der ersten Stunde an. „Wir haben es mit dem Projekt nun landkreisübergreifend in der Hand, die Versorgung der Menschen in unserer ländlichen Region demografiefest zu gestalten“, so Stegemann und ergänzt: „Es war genau richtig, im Juli 2014 anlässlich der Sommervisite der Gesundheitsregion EUREGIO den Dialog zum Pflege- und Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, zu suchen.“ An der Veranstaltung im NINO HOCHBAU Kompetenzzentrum Wirtschaft in Nordhorn nahmen mehr als 200 Gäste teil.

 

Nun gehe es laut Stegemann darum, das Projekt mit Leben zufüllen. „Die Menschen müssen hautnah erleben können, dass Innovationen eine wirkliche Verbesserung des Lebens im Alter mit sich bringen“, so der Abgeordnete.

Gruppenfoto mit Projektbild „Dorfgemeinschaft 2.0“ anlässlich der Sommervisite am 08.07.2014 von links: Prof. Dr. Ingmar Ickerott (Hochschule Osnabrück), Thomas Nerlinger (Gesundheitsregion EUREGIO), Michael Motzek (Landkreis Grafschaft Bentheim), Dr. Arno Schumacher (Gesundheitsregion EUREGIO), Albert Stegemann (Bundestagsabgeordneter), Prof. Dr. Stefanie Seeling (Hochschule Osnabrück), Staatssekretär Karl-Josef Laumann (Bundesministerium für Gesundheit), Dr. Markus Kirschner (Gesundheitsregion EUREGIO, Grafschafter Ärztenetz), Landrat Friedrich Kethorn (Landkreis Grafschaft Bentheim).
Gruppenfoto mit Projektbild „Dorfgemeinschaft 2.0“ anlässlich der Sommervisite am 08.07.2014
von links: Prof. Dr. Ingmar Ickerott (Hochschule Osnabrück), Thomas Nerlinger (Gesundheitsregion EUREGIO), Michael Motzek (Landkreis Grafschaft Bentheim), Dr. Arno Schumacher (Gesundheitsregion EUREGIO), Albert Stegemann (Bundestagsabgeordneter), Prof. Dr. Stefanie Seeling (Hochschule Osnabrück), Staatssekretär Karl-Josef Laumann (Bundesministerium für Gesundheit), Dr. Markus Kirschner (Gesundheitsregion EUREGIO, Grafschafter Ärztenetz), Landrat Friedrich Kethorn (Landkreis Grafschaft Bentheim). (Quelle: Gesundheitsregion EUREGIO)
Grafik zum Projekt „Dorfgemeinschaft 2.0“
Grafik zum Projekt „Dorfgemeinschaft 2.0“

Quelle: Gesundheitsregion EUREGIO

 

Berlin. Am vergangenen Donnerstag kam es in Berlin zu einer Begegnung der Generationen. Der aus Spelle stammende Gerd Schierenbeck, niedersächsischer Landesvorsitzenden der Initiative 50Plus, stellte dem CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann die Arbeit des Verbandes vor. „Diese generationsübergreifenden Treffen sind ungemein wichtig und fördern den Dialog“, so Stegemann.

Die Initiative 50Plus befasst sich mit Fragen der älterwerdenden Belegschaft in Betrieben, insbesondere damit, wie diese sich optimal einbringen können. „Ältere gehören nicht zum alten Eisen. Sie sind weiterhin lernbegierig und bereichern jedes Unternehmen“, erläuterte Schierenbeck, der den Teilbereich Arbeit 50Plus verantwortet. „Vor dem Hintergrund sinkender Geburtenzahlen, buhlt unsere Wirtschaft um Fachkräfte jeglichen Alters. Beispielhaft ist die Gesundheit älterer Mitarbeiter heute besser als noch vor 20 Jahren“, betont dieser. Um das Leben für über 50-Jährige weiter zu verbessern, sei Stegemann als ausgewiesenem Arbeitsmarktpolitiker laut Schierenbeck ein wichtiger Ansprechpartner.

Im Emsland und der Grafschaft ist die Initiative 50Plus überaus aktiv. Die Gemeinde Spelle ist als erste Kommune überhaupt Mitglied des Verbandes. Seit dieser Woche steht zudem fest, der Bundesverband wird durch Vermittlung des Bundestagsabgeordneten Partner des Projektes „Dorfgemeinschaft 2.0“ der Gesundheitsregion EUREGIO. Finanziert wird dieses durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Der Bundesverband Initiative 50Plus arbeitet an einen Wandel des Altersbildes, um die Wertschätzung für das Alter zu fördern. Neben der Initiative Arbeit 50Plus engagiert man sich mit der spendenfinanzierte Generationshilfe gegen Altersarmut. Botschafter sind der Moderator Jörg Wontorra oder die Schauspielerin Uschi Glas.

Foto (v.l.): Albert Stegemann, Bundestagsabgeordneter; Gerd Schierenbeck, Landesvorsitzender der Initiative 50Plus
Foto (v.l.): Albert Stegemann, Bundestagsabgeordneter; Gerd Schierenbeck, Landesvorsitzender der Initiative 50Plus

Nordhorn. Beim Thema Pflege werden alle Menschen hellhörig. Denn jeder weiß: Eines Tages könnte auch ich auf eine gute Pflege angewiesen sein. Die Gesundheitsregion EUREGIO hat sich daher diesem Thema anlässlich ihrer Sommervisite gewidmet.  (mehr …)

Berlin. Lingen. Mit dem Ende der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 lief auch der Zivildienst aus. Bis dahin war der Zivildienst wichtige Stütze im sozialen Engagement. Dies sollte der neugeschaffene Bundesfreiwilligendienst auffangen. Anfangs noch belächelt hat sich dieser zu einem großen Erfolg entwickelt. Er erfreut sich eines immensen Zuspruchs über alle Generationen hinweg. So ist er Ausdruck des vielfältigen bürgerschaftlichen Engagements in ganz Deutschland. Jährlich engagieren sich über 40.000 Menschen auf den unterschiedlichsten Gebieten. Damit hat der Bundesfreiwilligendienst eine neue Kultur der Freiwilligkeit in unserem Land geschaffen.

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder auf dem Gebiet des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Aufgrund dieser verschiedenen Einsatzfelder ermöglicht der Bundesfreiwilligendienst vielen Menschen ein ihren Vorstellungen entsprechendes Engagement. Dass nicht nur junge Menschen nach der Schule, sondern auch Menschen in mittleren Jahren sowie Seniorinnen und Senioren Bundesfreiwilligendienstleistende sein können, macht den Erfolg des Konzepts aus.

Albert Stegemann dankt allen, die sich bei uns als Bundesfreiwilligendienstleistende einsetzen. „Sie engagieren sich aus freien Stücken für die Allgemeinheit und stehen damit für das gute Miteinander in unserer Gesellschaft ein.“, so Stegemann.

 

Weitere Informationen und Materialien zum Bundesfreiwilligendienst finden Sie unter: http://www.bundesfreiwilligendienst.de/

Wietmarschen. Am Dienstag lud die Wietmarscher Ambulanz- und Sonderfahrzeug GmbH (WAS) zur Konzeptvorstellung „Rollende Praxis“. Mit dieser will sie einen Beitrag zur künftigen medizinischen Versorgung im ländlichen Raum leisten. Vorgestellt wurde die Rollende Praxis von Andreas Ploeger, Geschäftsführer Fa. WAS GmbH. „Auf diese Weise werden die medizinische Vor- und Nachsorge sowie die Behandlung mobil gemacht. Eine attraktive Gestaltung des Arbeitsplatzes ist wichtig. Damit verbunden ist eine wesentliche Erhöhung der Flexibilität der Nutzung, beispielsweise für Mediziner, aber auch für Physiotherapeuten, medizinische Fußpflege und auch für vielleicht für die Gemeindeschwester. Neben der jeweiligen Niederlassung gibt es eine rollende Praxis, die den Besuch direkt bei den Patienten und Kunden möglich macht.“, so der Geschäftsführer

„Der demografische Wandel gehört zu den dringendsten politischen Handlungsfeldern unserer Zeit und stellt die medizinische Versorgung insbesondere in ländlichen Gebieten vor neue Herausforderungen“, betont der Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann. Daher könne die mobile medizinische Versorgung ein wichtiger Baustein der künftigen medizinischen Versorgung darstellen.

Matthias Quickert, Vertriebsleiter der Fa. WAS, erläutert die technische Ausstattung der Rollenden Praxis mit 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und Realisierung auf Grundfahrzeugfahrgestellen mit modernsten verbrauchsarmen Motoren Euro 5 und Euro 6. „Das variable Nutzungskonzept für verschiedenste Fachrichtungen durch einen hochmodularen Kofferausbau mit TÜV-Crash getesteten Auf- und Ausbauten nach EN 1789 ist bisher einzigartig“, so Quickert. Die Praxis wird über ein modernes, energiesparendes Beleuchtungskonzept und ein leistungsoptimiertes Batterielademanagement verfügen. Sie wird erstmalig auf der IAA für Nutzfahrzeuge in Hannover Ende September zu besichtigen sein. Eine Vorstellung ist darüber hinaus auf der Medica in Düsseldorf im November geplant.

2014-06-16 PM WAS und Gesundheitsregion EUREGIO_Pressefoto_klein

Freuen sich auf die „Rollende Praxis“ der Wietmarscher Ambulanz- und Sonderfahrzeug GmbH (WAS) (v.l.): Matthias Quickert (WAS), Daniel Gotthardt (WAS), Thomas Nerlinger (Gesundheitsregion EURE-GIO), Landrat Friedrich Kethorn (Landkreis Grafschaft Bentheim), Dr. Arno Schumacher (Gesundheitsregion EUREGIO), Prof. Dr. Ingmar Ickerott (Hochschule Osnabrück), Dr. Markus Kirschner (Gesundheitsregion EUREGIO, Grafschafter Ärztenetz), Albert Stegemann (Bundestagsabgeordneter), Oliver Christoffers (KVN), Andreas Ploeger (WAS).