Berlin. Mit einem neuen Förderprogramm können private Eigentümer und Mieter künftig finanzielle Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche in Anspruch nehmen. Das Förderangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist in diesen Tagen gestartet. „Fast die Hälfte der Einbruchsversuche wird abgebrochen, wenn technische Schutzvorkehrungen vorhanden sind. Genau hier setzen wir mit der neuen KfW-Förderung an“, unterstreicht der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann.

Denn einen Zuschuss gibt es nun für den Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren, die Nachrüstung von Fenstern, den Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen, den Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden und für baugebundenen Assistenzsysteme, wie zum Beispiel Bild- oder Gegensprechanlagen.

Die Förderung kann jeder beantragen, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert. Gefördert werden sowohl das Material als auch der fachgerechte Einbau durch Fachunternehmen. Wichtig ist, dass die Förderung vor Beginn der Umbauarbeiten beantragt wird.

Der Zuschuss liegt je nach Investitionskosten zwischen mindestens 200 Euro und maximal 1.500 Euro (10 Prozent der Investitionssumme). Die Förderung erfolgt im Rahmen des bereits bestehenden KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“, bei dem im Zuge der Einrichtung des neuen Zuschussprogramms zur Einbruchsicherung die Förderkonditionen weiter verbessert wurden. Wer Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch mit dem altersgerechten Umbau verbindet und gleichzeitig in beides investiert, kann sogar einen Zuschuss von maximal 5.000 Euro bekommen.

Die Förderung geht auf die Initiative der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zurück. Ferner soll zur stärkeren innenpolitischen Sicherung die Präsenz der Polizei vor Ort gestärkt werden. Hierfür wird die Bundespolizei bis 2018 insgesamt 3.000 neue Stellen erhalten. Im Bundeshaushalt 2016 sind in einem ersten Schritt 1.000 Stellen vorgesehen sowie weitere 300 Stellen im Bundeskriminalamt.

Die Länder, die für die Polizeiarbeit zuständig sind, können sich hieran ein Beispiel nehmen. Denn sie sind in erster Linie verantwortlich, wenn es um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Diebesbanden geht.

Insgesamt ist das neue Zuschussprogramm der KfW auf drei Jahre angelegt. Es wurde vom Bund mit 30 Millionen Euro ausgestattet. Das Förderprogramm ist Teil des umfassenden Ansatzes zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität.

Weitere Informationen und Förderdetails sind bei der KfW unter www.kfw.de/einbruchschutz abrufbar.