EEG-Anhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft am 19. Mai

Wahlkreis - 08. Mai 2014

Berlin. Die Erneuerbaren Energien haben sich zu eine zentralen Säule der Stromerzeugung in Deutschland entwickelt. Dabei hat dieser Erfolg mit den deutlich gestiegenen Stromkosten für Unternehmen und private Haushalte aber auch eine Schattenseite, die die Akzeptanz der Energiewende bedrohen könnte.

Daher wird derzeit über die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) verhandelt. Diese möchte daher den künftigen Kostenanstieg für regenerativen Strom begrenzen, ohne den Ausbau insgesamt in Frage zu stellen.

Dass dies eine Herkulesaufgabe ist, sei allen Beteiligten bewusst, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann. Heute fand nun die erste Lesung im Deutschen Bundestag statt. Bereits gestern hat der Ausschuss Ernährung und Landwirtschaft beschlossen, am 19. Mai 2014 eine Expertenanhörung zum Gesetzentwurf durchführen. Diese soll die Parlamentarier bei Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen. In erster Linie sollen die Auswirkungen für den Ausbau im ländlichen Raum diskutiert werden. Der Bestands- und Vertrauensschutz für bestehende und bereits seit langem im Genehmigungsverfahren befindliche Anlagen werden genauso diskutiert wie die Auswirkungen auf einzelne Energieträger. Zwei Wochen später beschäftigt sich dann der Ausschuss Wirtschaft und Energie ebenfalls in einer Anhörung mit der Reform. „Insgesamt“, so Stegemann, „hat die Bundesregierung viele gute Ansätze im Gesetz vorgelegt. Nun gilt es die eine oder andere Schwachstelle im Rahmen des Parlamentarischen Verfahrens abzuräumen.“

Für den CDU-Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann steht neben der Kostenentwicklung, dem Umweltschutz und der Versorgungssicherheit ein weiterer zentraler Punkt im Zentrum. „Wir dürfen die Förderung der Erneuerbaren Energien nicht alle zwei bis drei Jahre völlig umbauen, bis letztendlich das Vertrauen in die bestehenden Regelungen und in die Verlässlichkeit der Politik verloren geht. Hiervon lebt die Energiewende“, stellt Stegemann klar. Sicher ist für Stegemann aber auch, dass die Reform kein Wunschkonzert für allerlei Interessensgruppen sein kann. „Mich haben in den letzten Wochen gleichwohl viele besorgte Bürger auf den ein oder anderen Punkt im derzeitigen Entwurf hingewiesen. Das hat mich nachdenklich gestimmt“, so Stegemann.

Konkret würden beispielsweise viele Erweiterungen von Biogasanlagen, die in den letzten Monaten vorgenommen wurden, nach dem heutigen Entwurf, der die Einführung einer Höchstbemessungsleistung vorsieht, keinen umfassenden Bestandschutz mehr erhalten. Dies würde für diese empfindliche Einnahmeeinbußen bedeuten, die den weiteren Betrieb der Anlage nicht mehr in jedem Fall wirtschaftlich darstellen ließe. Derzeit führt Stegemann daher intensive Gespräche mit seinen Kollegen, um hier Nachbesserungen zu erreichen, damit die Reform das Vertrauen in Energiewende und Politik nicht gefährdet.

Die Tagesordnung der öffentlichen Anhörung finden Sie hier.

 

Ergänzung am 21. Mai 2014: Mittlerweile ist auch die Anhörung als Video-Stream abrufbar. Schauen Sie rein:

Anhörung vom 19.05.2014 zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

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