„Mindestlohn muss mit den wirtschaftlichen Realitäten vereinbar sein“

Wahlkreis - 06. Juni 2014

Stegemann spricht im Bundestag über Einführung der geplanten Lohnuntergrenze

Berlin. „Der Mindestlohn schützt Arbeitnehmer in Zukunft vor Ausbeutung“, zeigte sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann in seiner Rede im Deutschen Bundestag erfreut. „Zugleich sage ich aber auch: der vorliegende Entwurf enthält noch Punkte, die einer Änderung bedürfen. Wir dürfen nicht die wirtschaftlichen Realitäten ausblenden“ so Stegemann weiter.

Der CDU-Politiker nannte mehrere Punkte, die im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch geklärt werden müssten. So sei z.B. die vorgeschlagene Regelung für Praktikanten nicht im Sinne der Betroffenen. „Junge Menschen brauchen Möglichkeiten, um Erfahrungen zu sammeln. Wir dürfen als Politik hier nicht vorschnell finanzielle Barrieren aufbauen, die dies nicht mehr ermöglichen.“ Bauchschmerzen bereiten Stegemann darüber hinaus angestrebte Dokumentationspflichten und eine generelle Haftung von Unternehmen für deren Subunternehmen. „Es kann nicht sein, dass Unternehmen, die sich an Recht und Ordnung halten, für Vertragspartner haften müssen. Da werden die Falschen bestraft.“

Foto Arbeit und Soziales

Albert Stegemann im Ausschuss für Arbeit und Soziales (Foto: Tobias Koch)

 

Schwierigkeiten in Bezug auf einen einheitlichen Mindestlohn ab Anfang 2015 von 8,50 Euro sieht Stegemann schließlich noch bei den Erntehelfern bzw. Saisonarbeitern. „Hier müssen wir genau hinschauen. Ansonsten gibt es in diesem Bereich nur Verlierer, sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch auf Seiten der Arbeitnehmer und schließlich bei den Verbrauchern.“

Das zu beschließende Mindestlohngesetz ist Bestandteil des sogenannten Tarifautonomiepaketes, das der Deutsche Bundestag vor der Sommerpause auf den Weg bringen möchte.

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