EEG-Reform stärkt Akzeptanz der Erneuerbaren Energien

Wahlkreis - 27. Juni 2014

Berlin. Mit breiter Zustimmung hat am Freitagmorgen der Deutsche Bundestag die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. „Mit einem Bestandsschutz für bestehende Anlagen und sinkenden Kosten insgesamt stärken wir Akzeptanz und Erfolg der Energiewende. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Stromerzeugung.“, erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann. Die Ausbauziele bleiben erhalten, so dass 2050 mindestens 80 Prozent des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden soll.

Geregelt werden Zubau und Vergütung neuer Anlagen, die Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromverbrauch und künftige Entlastungen für besonders stromintensive Unternehmen. Man habe nicht allen Wünschen gerecht werden können. Dies hätte zu einer Kostenexplosion geführt. Stegemann begrüße daher das Ziel vom Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, die Finanzierung der Energiewende auf eine solide Basis zu stellen. Dafür sollte ursprünglich in den Bestandsschutz eingegriffen werden. Dies hätte zu massiven Einschnitten für viele Familienbetriebe im Emsland und der Grafschaft Bentheim geführt, die bereits heute regenerativen Strom produzieren. Die CDU habe beharrlich auf die Probleme hingewiesen, und konnte sich am Ende durchsetzen. Sowohl beim Eigenstromverbrauch als auch bei der Vergütung im Bereich Biomasse hätte sich Stegemann grundsätzlich noch weitergehende Regelungen vorstellen können. Der umfassende Bestandschutz sei aber ein wichtiger Erfolg für die Menschen. Auch bei neuen, kleinen Solaranlagen bis zehn Kilowatt installierter Leistung wird keine EEG-Umlage bei Eigenverbrauch fällig.

Für Eigenverbrauch aus allen übrigen Neuanlagen gilt eine anteilige EEG-Umlage. Erneuerbare Energien sind gegenüber konventionellen Kraftwerken privilegiert. Entlastungen für stromintensive Unternehmen richten sich nach dem europäischen Beihilferecht. Hier konnte Deutschland noch umfassenden Verbesserungen erreichen. Viele Arbeitsplätze können so gesichert werden.

Das neue EEG stellt die Grundlage für die weitere Energiewende da. Am 11. Juli stimmt der Bundesrat über die Novelle ab, bevor sie am 1. August 2014 in Kraft treten soll.

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