Zum 1. Januar 2015 wird der bundesweit einheitliche Mindestlohn von 8,50 Euro gelten. Dass dieser auch an Arbeitnehmer ausgezahlt wird, ist ein Anliegen der Zollverwaltung. Sie wird die Einhaltung überwachen. Zuständig für die Kontrollen in der Grafschaft Bentheim und im Emsland ist das Hauptzollamt in Osnabrück. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann hat am 18. September 2014 den Standort besucht und sich vor Ort informiert.
Der Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Dr. Thomas Möller, stellte dem Bundestagsabgeordneten Stegemann die aktuellen Planungen vor. Hierbei machte er deutlich, dass der Zoll für die bevorstehende Aufgabe gut aufgestellt ist. Auf Arbeitgeber kommen unter anderem neue Aufzeichnungspflichten zu. An dem Gespräch nahm auch Dr. Scholz von der Bundesfinanzdirektion Mitte in Potsdam teil. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist für den Zoll auch weiterhin von großer Bedeutung.
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