„An der Hand und nicht durch die Hand eines Menschen sterben“

Wahlkreis - 13. November 2014

Berlin. Am heutigen Donnerstag findet eine erste Orientierungsdebatte zur Sterbebegleitung im Deutschen Bundestag statt. Der direktgewählte CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann begrüßt den über vierstündigen Austausch der Parlamentarier. Bis zum Herbst 2015 soll geklärt werden, ob und wie die Beihilfe zur Selbsttötung künftig geregelt werden soll. „Es ist gut, dass wir uns die Zeit für den intensiven Austausch nehmen. Wir müssen die Sorgen der Menschen, die sich durch Alter oder Krankheit geschwächt fühlen, zutiefst ernstnehmen“, betont Stegemann. Einer gesetzlichen Lockerung erteilt er indes eine klare Absage. Vielmehr fordert er einen massiven Ausbau der palliativen und hospizlichen Angebote.

 

Seit dem Aufkommen sogenannter organisierter Suizidvereine wird das Thema intensiv diskutiert. Diese Vereine bieten in Ländern wie der Schweiz eine Hilfe zur Selbsttötung gegen Bezahlung an. Ein 2012 vorgelegter Gesetzentwurf sollte eine solche geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland unter Strafe stellen. Dies hätte nicht-kommerzielle Formen organisierter Sterbehilfe allerdings faktisch legalisiert. Darüber, dass dies nicht gewünscht sein kann, besteht weitgehendes Einvernehmen unter den Abgeordneten.

 

Schon heute steht die Tötung auf Verlangen in Deutschland unter Strafe, die Beihilfe zum Suizid ist nicht ausdrücklich geregelt. Künftig soll nach Willen Stegemanns jede kommerzielle oder organisierte Sterbehilfe verboten werden. Die Schwierigkeit bestehe darin, zu erörtern, welche Rolle engste Angehörige und Ärzte haben. Ärzte können unheilbar Schwerstkranken beim Sterben würdevoll begleiten. Hier darf keine Rechtsunsicherheit für die Ärzte entstehen. Zugleich darf ein ärztlich assistierter Suizid auf keinen Fall zu einer vermeintlich normalen Behandlungsoption werden.

 

Nach Ansicht Stegemanns müsse man in der Debatte den Blick auf zwei Punkte richten: „Zum einen ist jeder Krankheitsverlauf derart einzigartig, dass wir dies mit keinem gesetzlichen Katalog abbilden können. Die Entscheidung eines jeden Einzelnen, wie sie etwa in der Patientenverfügung geäußert wird, müssen wir zutiefst respektieren. Zum anderen schwächt jede Öffnungsklausel gerade die Schwächsten der Schwachen. Durch Alter oder Krankheit zermürbte Menschen suchen die helfende Hand eines Freundes. Wenn sie sich allein gelassen fühlen oder den Angehörigen nicht zur Last fallen wollen, sehnen sie sich nach Erlösung. Der Solidarität mit diesen Menschen müssen wir absoluten Vorrang einräumen. Wir müssen die Hand reichen und Hilfe anbieten. Selbstbestimmtheit im Sterben ist dagegen eine Illusion, die so nicht einlösbar ist. Es geht vielmehr darum, den Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen und ihre verbleibende Lebenszeit so angenehm wie möglich zu gestalten.“

 

Durch Palliativmedizin und Hospizbegleitung sei ein solches Sterben in Würde in aller Regel möglich. Dies zeigen die Einrichtungen und Vereine wie die in Meppen, Thuine oder Emlichheim. Leider werde hierüber noch immer zu wenig informiert. Dies sei dringend nötig, um Ängste abzubauen. Es gehe nicht nur um die Angst vor dem Tod, sondern auch um die Angst, jemanden zur Last zu fallen oder vor einer medizinischen Überbehandlung, wenn man nicht mehr möchte. Hierfür habe Stegemann tiefstes Verständnis. Daher sei der Ausbau der Palliativ- und Hospizangebote so unheimlich wichtig.

 

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