Ab heute gilt neue Lebensmittelkennzeichnung

Wahlkreis - 13. Dezember 2014

Berlin. Seit dem 13. Dezember gilt die neue Lebensmittel-Informationsverordnung der EU (LMIV). Nach dieser europaweiten Regelung müssen Allergeninformationen bei loser Ware angegeben und Lebensmittel-Imitate gekennzeichnet werden. „Die Regeln leisten einen Beitrag zu mehr Klarheit beim Einkauf“, betont Stegemann.

Gerade Allergiker würden von der Neuregelung profitieren. Werden allergene Stoffe nicht bemerkt, kommt es beim Essen schnell zu einer heftigen allergischen Reaktion, die zu akutem Kreislaufversagen führen kann.Daher sei die Regelung ein wichtiger Beitrag zum Verbraucherschutz.

Zugleich steigen die Bürokratiekosten für die Lebensmittelindustrie. Zusammen mit der Einführung des Mindestlohns seien hiermit zum Jahreswechsel neue Auflagen in Kraft getreten, die kleine Betriebe schnell überfordern könnten. Daher sehe Stegemann keinen weiteren Spielraum für zusätzliche Belastungen.

Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, hat zur neuen Lebensmittelkennzeichnung eine Broschüre veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie unter

http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Kennzeichnung/_Texte/DossierKennzeichnung.html

 

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