Kommunen sind Gewinner des Investitionsprogramms

Wahlkreis - 18. März 2015

Berlin. Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern beschlossen. Dazu erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann:

„Die Kommunen sind die Gewinner des Investitionsprogramms, das der Bund mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts auf den Weg gebracht hat. Von den 15 Milliarden Euro, die der Bund in den kommenden Jahren für Investitionen bereitstellen wird, werden über 8,7 Milliarden Euro direkt oder indirekt bei den Kommunen ankommen.

In den flächendeckenden Breitbandausbau werden 1,1 Milliarden Euro investiert. Hiervon profitiert gerade der ländliche Raum. Das ist ein wichtiger Schritt, um auch das Ausbauziel von 50 Mbit/s bis 2018 im Emsland und der Grafschaft Bentheim zu erreichen.

Finanzschwache Kommunen sollen von einem Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro profitieren. Hiermit wollen wir die Schere zwischen ärmeren und reicheren Kommunen weiter schließen. Allein 330 Millionen Euro fließen nach Niedersachsen. Wichtig wird sein, dass nicht nur Kommunen mit hohem Schuldenstand oder in der Haushaltssicherung in den Genuss der Förderung kommen: Wir dürfen Kommunen, die die Haushaltssicherung in der Vergangenheit durch Einsparungen verhindert haben, nicht bestrafen. Das wäre ein falscher Anreiz. Hinzu kommt, dass gerade diese Kommunen auf Grund der bisherigen Sparmaßnahmen einen größeren Investitionsbedarf haben.

Die Länder sind für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich. Daran ändert auch die erneute Finanzspritze in Milliardenhöhe des Bundes nichts. Diese Verantwortung der Länder muss bei der Umsetzung des kommunalen Investitionspakets zum Ausdruck kommen. Die Länder sind aufgefordert, ihren Anteil zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft beizusteuern. Die Mittel des Bundes müssen vollständig und zusätzlich bei den Kommunen ankommen und dürfen nicht mit eigenen Fördermaßnahmen verrechnet werden. Nur so wird das Ziel, die kommunale Investitionskraft zu stärken, auch erreicht.“

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