Berlin. Seit dem 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn in Deutschland. Nach der Verabschiedung im vergangenen Jahr beschäftigt das Thema auch weiterhin die Fraktionen im Deutschen Bundestag sehr intensiv. Als Hauptproblem nehme ich wahr, dass es sowohl bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern große Unsicherheiten in der Umsetzung gibt. Dies betrifft vor allem die Erfassung der Arbeitszeiten sowie den Umgang mit Sonderfällen (Überstunden, Mehrarbeit, etc.). Für die Einhaltung der Zahlung des Stundenlohns von 8,50 Euro ist der Zoll verantwortlich. Daher stehe ich im engen Kontakt mit der zuständigen Zollverwaltung. Mein Eindruck ist, dass die Mitarbeiter des Zolls sich aktuell sehr um Informationen und Beratung bemühen.
Nichtsdestotrotz führen meine Kollegen und ich aktuell aber auch viele Gespräche und sammeln Rückmeldungen, in welchen Bereichen es mit der Umsetzung hakt. Wir haben nun vereinbart, bis Ostern haben erste Ergebnisse zusammenzutragen. Dies halte ich für ganz entscheidend. Die Betroffenen brauchen Rechtssicherheit, was die konkreten Regelungen anbelangt. Die Regelung muss so verständlich und klar sein, dass sich alle Beteiligten daran halten können. Denn trotz aller berechtigten Kritik bin ich davon überzeugt, dass Menschen in unserem Land nicht unter einem gewissen Lohnniveau arbeiten sollten und dürfen.
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