„Geschäft mit dem Tod Dritter verbieten“

Wahlkreis - 18. April 2015

Lingen. Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) im CDU-Kreisverband Lingen diskutierte am Dienstagabend mit dem Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann über die Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Hierzu hatte der Arbeitskreis angesichts der im November anstehenden Entscheidung im Deutschen Bundestag eingeladen. „Jede Form der Sterbebegleitung muss grundsätzlich lebensbejahende sein. Organisierte und regelmäßige Sterbehilfe sollte daher verboten werden“, stellt Stegemann klar.

 

In die aktuelle gesellschaftliche Diskussion zur Sterbebegleitung führte Stegemann ein. Seit einigen Jahren böten verschiedene Vereine die Möglichkeit an, seinem Leben durch assistierten Suizid ein Ende zu setzen. Die Tötung auf Verlangen steht in Deutschland zwar unter Strafe, die besagte Beihilfe zum Suizid ist dagegen nicht ausdrücklich geregelt. Den assistierten Suizid wollte die Bundesregierung daher vor drei Jahren unter Strafe stellen, sofern er kommerziell betrieben wird. Dies hätte nicht-kommerziellen Formen organisierter Suizidbeihilfe Vorschub geleistet. Da diese damit straffrei und so faktisch erlaubt gewesen wären. Damals konnte keine Einigung herbeigeführt werden. Nach der Bundestagswahl habe die Debatte erneut begonnen. Im November solle nun der Bundestag über die künftige Regelung entscheiden.

EAK-Kreisvorsitzende Gundula Zieschang und Albert Stegemann auf der Veranstaltung des EAK-ArbeitskreisesEAK-Kreisvorsitzende Gundula Zieschang und Albert Stegemann auf der Veranstaltung des EAK-Arbeitskreises

Die Abstimmung im Bundestag zur Sterbehilfe werde fraktionsoffen erfolgen. Fünf Parlamentariergruppen hätten bisher Vorschläge vorgelegt. Diese reichen von einem Verbot jedes organisierten und regelmäßigen Angebots im Strafgesetzbuch bis hin zu einer Legalisierung, bei der eine Unkostenerstattung möglich sei. Selbst bei den umfassenden Verbotsvorschlägen könne aber der Einzelfall der Sterbebeihilfe durch Ärzte oder Angehörige grundsätzlich straffrei bleiben.

Stegemann tritt in der Debatte für ein Verbot jedweder Form der organisierten und regelmäßigen Suizidbeihilfe ein. Organisierte Hilfe zum Suizid sei keine normale Dienstleistung und dürfe nicht als solche angesehen werden. Vielmehr müsse eine menschenwürdige Gesellschaft Menschen in Verzweiflung, Menschen, die Angst haben vor Einsamkeit, Schmerzen oder Übertherapien haben, andere Antworten geben können. Hierzu leiste die Hospiz- und Palliativbegleitung einen wichtigen Beitrag. Daher werde der Bund diese zeitnah stärken und rund 250 Millionen Euro über die Krankenkassen bereitstellen.

Die anschließende Diskussion war geprägt von persönlichen Erfahrungen. Gerade die Frage nach dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen sowie der Würde des Menschen nahm viel Raum ein. Einige Teilnehmer betonten, wie wichtig es sei, den Sterbewunsch eines Schwerstkranken nicht zu stigmatisieren, sondern sich diesen Menschen besonders anzunehmen und sich die nötige Zeit für Gespräche zu nehmen.

Die schwierige Situation bei Einzelfällen sehe Stegemann. „Aber kein Gesetz kann jeden Einzelfällen regeln“, betonte Stegemann. Umso wichtiger sei es, keine falschen Anreize mit einer lockeren Handhabung der Straffreiheit zu setzen. Gerade angesichts steigender Ausgaben für Pflege- und Krankenversorgung im Alter würden sonst Betroffene dazu gedrängt, die Sterbebeihilfe als Ausweg zu wählen. Schließlich wolle niemand seinen Kindern über Gebühr zur Last fallen.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass Vereine, deren einziger Sinn das Herbeiführen des Todes anderer Menschen ist, unter Strafe gestellt werden sollten. Intensiv diskutiert wurde, wie ein würdiges und selbstbestimmte Altern und Sterben gelingen kann. Alle Mitglieder im EAK würdigten das unermüdliche Engagement der Pflegekräfte und Ehrenamtlichen in den Pflege-, Palliativ- und Hospizeinrichtungen. Jedoch gebe es noch vieles zu verbessern. Zum einen sei dies eine Frage des Geldes. Eine Antwort darauf gebe der Bund mit den Pflegestärkungsgesetzen, so Stegemann. Insgesamt könnten damit die Pflegeleistungen um 20 Prozent erhöht werden. Allein mit Geld könne jedoch eine würdige Begleitung im Alter nicht gelingen. Hierzu bedarf es guter Familienstrukturen und eines starken Ehrenamts, betonte Stegemann.

 

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