Nordhorn/Berlin. In der heutigen Bundestagssitzung soll das sogenannte E-Health-Gesetz im Bundestag beschlossen werden. Die digitale Kommunikation und Anwendungen hält damit Einzug ins Gesundheitswesen. Vorreiter beim Thema Digitalisierung ist das vom Bund geförderte Demographieprojekt „Dorfgemeinschaft 2.0“ in der Grafschaft Bentheim und dem südlichen Emsland. „Wir haben es landkreisübergreifend in der Hand, die Gesundheitsversorgung demografiefest zu gestalten“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann.
Seit Anfang November wird die „Dorfgemeinschaft 2.0“ mit fünf Millionen Euro über fünf Jahre durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Stegemann fordert alle Akteure auf, die Chancen der Digitalisierung für die Daseinsvorsorge der Menschen in der Region zu nutzen. Bereits im Sommer ließ sich Bundesforschungsministerin Frau Prof. Dr. Johanna Wanka das Konzept von den Projektpartnern in Wietmarschen erklären.
Ziel des Projektes ist es, Innovationen im Bereich Wohnen, Mobilität, Gesundheit und Pflege einfacher und altersgerechter zu machen. Hierfür wird in der Region „Grafschaft Bentheim/ Südliches Emsland“ modellhaft ein gesundheitsbezogenes Versorgungskonzept entwickelt. Die Basis bildet der „Virtuelle Dorfmarktplatz“, auf dem alle Dienste zusammengeführt und zugänglich gemacht werden. Im ehemaligen Marienkrankenhaus in Nordhorn wird das „physische Zentrum“ des Projektes eingerichtet. Darüber hinaus werden in Neuenhaus, Brandlecht, Ohne und Spelle Dependancen geschaffen.
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, kurz E-Health-Gesetz, schafft nun die Grundlage dafür, dass die Ergebnisse eines Tages ins allgemeine Gesundheitswesen einfließen können. Hierfür soll es den bestmöglichen Schutz der hochsensiblen Patientendaten bieten. Zugleich sollen Ärzte künftig wichtige Notfalldaten direkt von der elektrischen Gesundheitskarte abrufen können, z.B. Allergien oder Vorerkrankungen. Ab 2018 sollen diese Notfalldaten auf der Gesundheitskarte, die seit 2015 verpflichtend ist, gespeichert werden können, sofern der Patient dies wünscht. „Digitale Vernetzung kann Leben retten und stärkt den Patienten“, unterstrich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in diesem Zusammenhang.
Stegemann sieht die Digitaloffensive als Chance für den selbstbestimmten, aktiven Patienten. „Zugleich wollen wir Ärzte und Pflege bei bürokratischen Aufgaben entlasten, damit sie sich wieder stärker den Patienten als Menschen widmen können.“
So sorgt etwa der Medikationsplan, der alle Informationen über die vom Patienten angewendeten Arzneimittel enthält, für mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie. Versicherte, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, sollen ab Oktober 2016 einen Anspruch darauf haben. Mittelfristig soll der Medikationsplan über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein. So können gefährliche Wechselwirkungen von Arzneimitteln vermieden werden.
Weitere Informationen finden können sie dem Liebe-Freunde-Brief von BM Hermann Gröhe MdB zum „E-Health-Gesetz“ entnehmen.