Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus

Wahlkreis - 03. Februar 2016
Nationale Projekte des Städtebaus
Nationale Projekte des Städtebaus

Die Bundesregierung stellt auf Beschluss des Deutschen Bundestages 2016 erneut Mittel zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus bereit. Mit diesem Investitionsprogramm sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Antragsberechtigt sind Kommunen. Die Bundesmittel sind im aktuellen Haushaltsjahr zu binden. Sie werden – vergleichbar der Städtebauförderung – in fünf Jahresraten (2016 bis 2020) kassenmäßig zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die jeweiligen Haushaltsjahre ist wie folgt vorgesehen:

5% in 2016
25% in 2017
30% in 2018
25% in 2019
15% in 2020

Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO gewährt; die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) werden unverändert Bestandteil der jeweiligen Zuwendungsbescheide. Die Bundesregierung beabsichtigt, das Investitionsprogramm im Haushaltsjahr 2017 fortzuführen. Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) beauftragt.

Den detaillierten Projektaufruf finden Sie auf der Internetpräsenz des BMUB.