Regelung zum Fracking steht – Verbot für Lünne

Wahlkreis - 22. Juni 2016

Lingen. Nach langjährigen Verhandlungen steht die Einigung zur Förderung von Erdgas und Erdöl mit Hilfe der Fracking-Technologie. Im unkonventionellen Bereich wird das Verfahren verboten, also auch in Schiefergestein wie im emsländischen Lünne. Im konventionellen Bereich bleibt das Verfahren unter noch strengeren Auflagen als bisher erlaubt. Hier hat sich das Verfahren seit Jahrzehnten bewährt. „Endlich kommen wir zu mehr Rechtssicherheit und klaren Verhältnissen in Lünne“, kommentierte der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann die Einigung.

Stegemann: Wichtiges Signal für die Arbeitnehmer in der Erdöl- und Erdgasbranche

Die Rechtsunsicherheit der letzten Jahre hat zu Stellenabbau und Kurzarbeit in der Branche geführt. „Wenn wir uns so lange nicht einigen können, geht das immer ganz konkret zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und führt zu Verunsicherung vor Ort“, zeigte sich Stegemann kritisch.

Das Gesetz sei daher ein wichtiges Signal für die Arbeitnehmer in der Region, die in der Erdöl- und Erdgasbranche tätig sind. Stegemann hofft nun auf Investitionen, um die Arbeitsplätze der rund 20.000 Beschäftigten in Niedersachsen in diesem Bereich zu sichern.

Stegemann: Lünner haben wichtigen Anteil an der vorliegenden Einigung

Mit der jetzigen Regelung werden dabei zahlreiche Punkte der gemeinsamen Resolution der Interessengemeinschaft „Schönes Lünne“, der Samtgemeinde Spelle und der Gemeinde Lünne zur Erkundigung und Förderung von Erdgasvorkommen in Lünne abgearbeitet. „Wir führen die Umweltverträglichkeitsprüfung ein, bringen eine wissenschaftliche Kommission auf den Weg, verbieten den Einsatz von wassergefährdenden Stoffen. Diese und weitere Punkte sind alles ureigene Forderungen der Lünner, denen wir nun endlich nachkommen können“, unterstrich Stegemann.

In den letzten Monaten hatten sich mehrere Hundert Beschäftigte aus der Region an den Abgeordneten gewandt und ihre Sorgen hinsichtlich ihres Arbeitsplatzes zum Ausdruck gebracht. Stegemann bedankt sich bei allen für das unermüdliche Engagement und die konstruktive Zusammenarbeit.

Um die Erkenntnislücken bei unkonventionellen Fracking zu schließen, soll es zudem bundesweit bis zu vier Erprobungsmaßnahmen geben. Hiermit sollen die Auswirkungen auf die Umwelt wissenschaftlich erforscht werden. Die Entscheidung hierüber liegt bei der jeweiligen Landesregierung. Für Stegemann ist es dabei von zentraler Bedeutung, den vom Umweltministerium angestrebten Kommunikations- und Dialogprozess bestmöglich umzusetzen.

Im Anschluss an die wissenschaftliche Untersuchung soll das Verbot 2021 auf der Grundlage der neuen Erkenntnisse vom Deutschen Bundestag überprüft werden. Es ist daher mehr als fraglich, ob in Deutschland künftig jemals aus unkonventionellen Quellen Erdöl und Erdgas zu wirtschaftlichen Zwecken gefördert wird.