Neues GAK-Gesetz stärkt ländliche Räume

Wahlkreis - 07. Juli 2016

Berlin. Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, kurz GAK, wird deutlich verbessert. Das hat der Bundestag in seiner heutigen Sitzung beschlossen. „Damit fördern wir nichtlandwirtschaftliche Kleinstbetrieben und kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen in den ländlichen Räumen“, betont der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann. Der eine Milliarde Euro starke Strukturfonds unterstützt auch Projekte im Emsland und der Grafschaft Bentheim.

Künftig werden auch Investitionen in ländlichen Räumen außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe gefördert. Zu den neuen Fördermaßnahmen zählen unter anderem Investitionen in kleine Betriebe unter zehn Mitarbeitern und die Nahversorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Gefördert werden hier beispielsweise Bürgerläden. Ländlicher Tourismus wird ebenfalls erstmalig gefördert.

Stegemann: Novelle ist großer Schritt für die Demografiefestigkeit ländlicher Räume

Für Stegemann ist die Reform des GAK-Gesetzes ein großer Schritt nach vorn. „Wir müssen die ländlichen Räume attraktiv halten, damit Menschen auf dem Land gerne leben. Gerade die junge Generation darf es nicht in die Städte ziehen“, zeigte sich Stegemann zufrieden mit der Einigung.

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist ein wesentliches Element, um ländliche Räume zu entwickeln. In Zeiten des demographischem Wandels und zunehmender Landflucht ist die Ausweitung der Fördermaßen ein wichtiges Signal.

Der Bund finanziert 60 Prozent des GAK-Topfes. Im kommenden Jahr sollen die Bundesmittel auf 765 Millionen Euro aufgestockt werden. Nach Niedersachsen flossen 2015 gut 135 Millionen Euro. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundeslandwirtschaftsministeriums www.bmel.de.

 

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