Bund weitet Kommunalrichtlinie aus – Noch bis 30. September bewerben

Wahlkreis - 13. Juli 2016

Berlin. Um den Klimaschutz in den Kommunen voranzubringen, wurde die Kommunalrichtlinie des Bundes deutlich ausgeweitet. Bis zum 30. September können Kommunen und erstmalig Sportvereine und kommunale Unternehmen Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen beantragen. „Von den neuen Maßnahmen profitieren die Bürger, da ihre Stadt oder Gemeinde aufgewertet wird“, zeigt sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann zufrieden. Nur gemeinsam mit den Kommunen könne Deutschland die ambitionierten Klimaschutzziele erreichen.

2017 investiert der Bund über die Klimaschutzinitiative 387 Millionen Euro. Ab 2018 sollen es jährlich 75 Millionen zusätzlich sein. Künftig steht das Geld aus der Kommunalrichtlinie auch für den Austausch von Elektrogeräten in Schulküchen, Lehrküchen und Kitas, sowie projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen bereit. Wie bisher werden energetische Gebäudesanierungen, KWK-Anlagen, Hybridbusse, emissionsarme Kälte- und Klimaanlagen und LED-Beleuchtungen gefördert. So können Schulen und Turnhallen energetisch saniert, Straßenbeleuchtungen erneuert und umfassende Klimaschutzkonzepte aufgestellt werden.

Stegemann: Große Chance für kommunale Akteure

Stegemann ermutigt die Kommunen, diese Anstrengungen des Bundes für sich zu nutzen. „Jede Sanierung und Modernisierung schafft ein Stück Lebensqualität und entlastet nachhaltig den kommunalen Haushalt“, so der Abgeordnete.

Die Kommunalrichtlinie wurde 2008 aufgelegt. Bis Ende 2015 wurden 8.279 Projekte in 2.732 Kommunen mit einem Volumen von über einer Milliarde Euro bewilligt. 6.310 Maßnahmen konnten bereits abgeschlossen werden. Die Förderquote liegt zwischen 20 und 65 Prozent. Bis zum 30. September müssen die Anträge für dieses Halbjahr gestellt werden. Weitere Informationen unter www.klimaschutz.de.

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