Erklärung zur Veröffentlichung der Nebeneinkünfte

Wahlkreis - 09. August 2016

Berlin. In der aktuellen Diskussion über die Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten begrüßt der CDU-Politiker Albert Stegemann die seit Beginn der Legislaturperiode geltenden Veröffentlichungsregeln des Deutschen Bundestages. „Diese sind ein großer Fortschritt: vor allem in Bezug auf die berechtigte Frage, ob es wirtschaftliche Interessen gibt, die einen Abgeordneten in seinem Mandat beeinträchtigen.“

Stegemann: Transparenzregeln sollen zu Klarheit beitragen

Auch Stegemann hat seine persönliche Einkommenssituation an die Verwaltung des Deutschen Bundestages weitergeleitet. Das Parlament listet in der aktuellen Veröffentlichung zu seiner Person eine „entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat“ mit fünf Vertragspartnern auf. Hiervon fällt ein Posten in die Einkommensgruppe 10 (Einkünfte von mehr 250.000 Euro pro Jahr). Stegemann streicht heraus, dass alle „Einkünfte“ vom landwirtschaftlichen Betrieb „Albert Stegemann“ stammen. Der Milchbetrieb mit etwa 500 Kühen wurde im Zuge des üblichen Generationenwechsels vor gut zehn Jahren von seinen Eltern an Stegemann übertragen.

Höhe der Einkünfte bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen

Darüber hinaus ist es ihm wichtig klarzustellen, dass diese Zahlen keine Einkünfte im Sinne eines Gewinns seien: „Die absolute Zahl vermittelt sicherlich einen falschen Eindruck meiner Einkommenssituation. Diese ‚Einkünfte‘ betreffen den Umsatz meines Hofes und nicht den erzielten Gewinn.“ Den Einnahmen aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Produkte wie Milch stehen laut Stegemann Kosten für die Bewirtschaftung des Hofes, Kosten für das Futter der Tiere, die Bezahlung der Beschäftigten sowie weitere regelmäßige Ausgaben gegenüber.

Den laufenden Betrieb sieht er nicht als Einschränkung seiner Abgeordnetentätigkeit. Im Gegenteil: „Unser Familienbetrieb ist Teil meiner Verortung in der Region.“ Zugleich sichere der Hof seine Unabhängigkeit im Mandat über die Zeit hinaus. „Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass das Mandat ein Amt auf Zeit ist. Die Menschen in der Grafschaft Bentheim und im Emsland haben mich gewählt, damit ich ihre Interessen vertrete. Das ist die Richtschnur meines Handelns.“

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages unter

http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/nebentaetigkeit