Trinkwasserentnahme: Ahlder Landwirte fordern angemessene Entschädigung bei Ernteschäden

Wahlkreis - 11. November 2016

Ahlde. Trinkwasser ist unverzichtbar für das tägliche Leben. Da die Wasserentnahme aufgrund sinkender Grundwasserstände zu Ernteeinbußen führen kann, wird sie bei den Landwirten im südlichen Emsland immer stärker zum Thema. Nun hat sich der CDU-Abgeordnete Albert Stegemann mit Ahlder Landwirten getroffen, um mit ihnen über ihre Sorgen zu sprechen. „Die Trinkwasserversorgung ist ein hohes Gut. Um aber bei steigendem Bedarf die Akzeptanz der Wasserentnahme zu erhalten, sollten wir gemeinsam an einem fairen Ausgleich arbeiten“, so Stegemann.

Am Gespräch nahmen die drei Landwirte Heinz Geissing, Gerd Möller und Otto Schütte teil. Insgesamt sind 21 Landwirte in Ahlde mit Flächen im Wasserentnahmegebiet in der Interessengemeinschaft. „Für uns ist klar, dass die Trinkwasserentnahme notwendig ist. Wenn das aber zu schlechteren Ernten und Gehölzschäden führt, sollte es eine angemessene Entschädigung geben“, so Schütte als Sprecher der betroffenen Landwirte.

Stegemann: Gemeinsam fairen Ausgleich für die Akzeptanz vor Ort finden

Vor Ort ist der Trink- und Abwasserverband Bad Bentheim, Schüttorf, Salzbergen und Emsbüren (TAV) für die Trinkwasserversorgung und -entnahme zuständig. In Ahlde fördert er seit den 1960er Jahren. Da der Wasserbedarf in der Region kontinuierlich ansteigt, hat der TAV 2014 beantragt, die Förderung um 300.000 Kubikmeter auf knapp zwei Millionen Kubikmeter anzuheben. Derzeit läuft das Genehmigungsverfahren. Im Dezember wird es einen Erörterungstermin beim Landkreis Emsland geben.

Dabei sehen die Landwirte die Höhe der Entschädigung pro Hektar als durchaus angemessen an. Nicht nachvollziehbar sei jedoch, welche Flächen am Ende überhaupt entschädigt werden. Daneben würde keine Entschädigung gezahlt, wenn Bäume, beispielsweise Eichen, Schaden nehmen. In beiden Punkten sehen die Landwirte Handlungsbedarf.

Für Stegemann dürfe es in den Gesprächen vor Ort dabei nicht um Schuldzuweisungen gehen. „Wir sollten auf Augenhöhe miteinander sprechen und die gegenseitigen Sorgen respektieren“, so Stegemann. Und in der Tat ist die Zusammenarbeit zwischen Trinkwasserverband und Landwirten grundsätzlich sehr konstruktiv. „Wir arbeiten etwa im Bereich grundwasserschonenden Düngung sehr gut zusammen und sind mit verschiedenen Pilotprojekten Vorreiter“, unterstrich Geissing.

Entschädigungen sind als Nachteilsausgleich gesetzlich vorgeschrieben. Eine angemessene Entschädigungshöhe festzustellen, ist gleichwohl nicht einfach. Grundsätzlich sind nur Flächen entschädigungsfähig, die vor Beginn der Wasserentnahme in den 1960ern Grundwasseranschluss hatten. Das System in Niedersachsen sei nach Ansicht der Landwirte aber wenig nachvollziehbar und maßgeblich von der Bewertung eines Sachverständigen abhängig. Da die Entschädigung für die Trinkwasserentnahme in ganz Niedersachen immer mehr zum Thema wird, sieht Stegemann daher die Landesregierung in der Pflicht, faire Regelungen zu schaffen. Er wolle in den kommenden Wochen Gespräche führen, um mögliche Lösungen zu unterstützen.