Beim Lärm künftig Planungs- und Rechtssicherheit für Sportplätze

Wahlkreis - 27. Januar 2017

Berlin. Für Sportanlagen gelten künftig tagsüber einheitliche Lärmschutzwerte. Das hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag beschlossen. „Die neue Regelung entspricht dem Wunsch vieler Bürger und Vereine nach einer besseren Nutzung der Sportstätten. Gerade im Emsland und der Grafschaft Bentheim übernehmen die Sportvereine wichtige soziale, integrative und gesundheitliche Aufgaben“, betont der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann. Es sei daher gut, künftig klare Regeln für die Vereine zu haben.

Nutzung während der Ruhezeiten ermöglicht

Bisher gab es für die abendlichen Ruhezeiten von 20 bis 22 Uhr sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr um 5 Dezibel strengere Grenzwerte. Künftig gelten einheitliche Werte. Dies sind in allgemeinen Wohngebieten 55 Dezibel, was in etwa der Lautstärke eines Fernsehers bei Zimmerlautstärke entspricht. „Eine Belästigung der Anwohner ist angesichts der neuen Grenzwerte also nicht zu erwarten“, bilanziert Stegemann. Nachts gilt weiterhin ein strengerer Lärmschutz.

Rechtssicherheit für Sportanlagen von vor 1991

Auch beim Thema „Altanlagenbonus“ gibt es jetzt klare Regeln. Für eine Anlage, die vor 1991 errichtet wurde, gilt ein höherer Lärmschutzgrenzwert. Die Vereine waren jedoch besorgt, dass dieser Vorteil durch Modernisierungen verloren gehen könnte. Nun wurde rechtssicher festgelegt, dass Etwa der Bau einer Flutlichtanlage oder das Austauschen des Platzbelages (Kunstrasen) nicht zum Verlust des Status als Altanlage führt. Ältere Anlagen können also modernisiert werden, ohne, dass zwingend eine Einschränkung des späteren Spielbetriebs zu befürchten ist.

Bundesrat muss noch zustimmen

Über die beschlossenen Änderungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung muss nun noch der Bundesrat abstimmen. Eine zügige Abstimmung wird erwartet. Drei Monate später tritt die neue Verordnung in Kraft.