Berlin. Nach dem beherzten Einsatz der Deutschen Modellflieger hat die Bundesregierung heute ihre Regeln für Drohnen und Modellflieger nachgebessert. „Damit können Modellflieger weiterhin auch außerhalb von Modellflugplätzen in Höhen von über 100 Meter fliegen“, begrüßte der CDU-Bundestagsabgeordneter Albert Stegemann die Änderung. Ursprünglich hatte man im Januar beschlossen, die zulässige Flughöhe außerhalb von Modellflugplätzen auf 100 Metern zu begrenzen.
Dieter Hopp aus Nordhorn begrüßt die nun gefundene Einigung ebenfalls. Er ist Gebietsbeauftragter des Deutschen Modellflieger Verbands und hatte sich im letzten Jahr gemeinsam mit vielen Modellfliegern aus der Region für gute Regeln eingesetzt. Stegemann ist beeindruckt vom Engagement der Hobbysportler. „Als Bund standen wir in der Verantwortung, die Unfallgefahr durch Drohnen zu begrenzen. Gleichzeitig war es wichtig, dass wir die Modellflieger nicht mit einem Quasiverbot belegen. Hierbei haben die Modellflieger Ihre Interessen über ein Jahr hinweg mit großer Leidenschaft aber auch mit viel Fairness vertreten“, so Stegemann.
Im Vorfeld hatte der Abgeordnete unter anderem den Modell-Sport-Club Bad Bentheim besucht. Im Januar konnten dann Ausnahmen für Modellflugplätze verhandeln werden. Mit dem heutigen Beschluss haben sich die Modellflieger in einem weiteren zentralen Punkt durchgesetzt.
Von Anfang habe es Einvernehmen gegeben, dass die Regeln für Drohnen auf Grund der zunehmenden Unfallgefahr verschärft werden müssten. Allein im letzten Jahr registrierte die Deutsche Flugsicherheit über 60 Zwischenfälle. Oft werden sie über die eingebaute Kamera und unerlaubterweise ohne Sichtkontakt gelenkt und werden so immer wieder zur Gefahr. Die nun beschlossene Begrenzung der Flughöhe für Multicopter auf 100 Höhenmeter sei daher angemessen. Demgegenüber habe es mit Modellfliegern nie Sicherheitsprobleme gegeben. Daher hat die Bundesregierung nun die Höhenbegrenzung für andere Modellflieger wieder gestrichen.
Im Weiteren benötigen Flugmodelle und Drohnen ab einem Startgewicht von 0,25 Kilogramm künftig eine Plakette. Damit soll ein Halter bei Schadensfällen identifiziert werden. Für Flugmodelle und unbemannte Fluggeräte ab zwei Kilogramm wird ein „Kenntnisnachweis“ erforderlich sein. Der Nachweis wird entweder nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle oder im Falle von Modellflugzeugen durch einen Luftsportverband nach einer Einweisung erteilt. Ab fünf Kilogramm ist zudem eine Aufstiegserlaubnis erforderlich.
Daneben gilt in sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen und Anlagen und Einrichtungen wie JVAs, Krankenhäuser und Industrieanlagen ein Flugverbot. Im Gegenzug wird für gewerbliche Nutzer das aktuelle bestehende, generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Es bedarf jedoch einer Genehmigung. Damit soll der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und neue Geschäftsmodelle ermöglicht werden.
Die erneuten Änderungen gehen auf einen Beschluss des Bundesrats vom 10. März zurück. Damals hatten die Länder gefordert, Modellfliegern auch künftig Flüge über 100 Höhenmetern zu ermöglichen. Sobald der Bundespräsident die Verordnung unterschrieben hat, werden die neuen Regeln zeitnah in Kraft treten.