Nordhorn. Alle acht Stunden stirbt in Deutschland jemand, weil kein passendes Spenderorgan zur Verfügung steht. Wie sich dies ändern lässt, darüber diskutierte am Montagabend der CDU-Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann mit Interessierten und Experten in der Volkshochschule Grafschaft Bentheim. „Es gibt Falschinformationen und große Vorbehalte. Das lässt viele vor einem Organspendeausweis zurückschrecken.“ Hieran möchte der Abgeordnete arbeiten.
Den rund 30 Teilnehmern berichteten sechs Organempfänger von ihren eindringlichen Erfahrungen. So lebt Elke Roetmann vom Kontaktkreis der Organtransplantierten und ihrer Angehörigen seit fast 19 Jahren mit einer fremden Niere. „Ohne die Leberspende wäre ich heute nicht mehr hier“, betonte eine weitere Betroffene. Bei ihr hatte es im vierten Anlauf mit einer Spende geklappt.
„Viele Menschen haben weniger Glück“, betonte Dr. med. Walter Höltermann in seinem Vortrag. Der Transplantationsbeauftragter vom Bonifatius Hospital Lingen berichtete, dass analog zur Blutspende die Zahl der Organspenden zurückgehe. Waren es 2010 noch 1.075 Spender mit 4.490 Organen, sankt die Zahl 2016 auf 857 Spender und 3.708 Organe. Dieser Trend habe schon vor dem sogenannten „Organspendeskandal“ im Jahr 2012 eingesetzt. Aktuell warten rund 10.000 Menschen auf eine Organspende.
Und das obwohl laut Umfragen 71 Prozent bereit seien, im Todesfall zu spenden. Weil aber nur 32 Prozent tatsächlich einen Organspendeausweis haben, wird diskutiert, wie 20 Jahre nach Einführung des Transplantationsgesetzes die Bereitschaft zur Spende verbessert werden kann.
Hierzu hat der Bundestag 2012 die Entscheidungslösung beschlossen. Seitdem erhält jeder Bürger ab 16. Jahren von seiner jeweiligen Krankenversicherung regelmäßig Informationen zugeschickt. Im letzten Jahr wurde das Transplantationsregister eingeführt. Hier werden alle Daten anonym und verschlüsselt eingepflegt, um die Wartelistenkriterien sowie die Verteilung der Spenderorgane zu verbessern. Zudem wird die Organspende nur zu einer praktischen Möglichkeit, wenn der Hirntod einwandfrei festgestellt wurde.
Jede Bürgerin und jeder Bürger können die eigene Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende auf der Grundlage fundierter Informationen prüfen und schriftlich festhalten. „Diese Möglichkeit nutzen jedoch zu wenige Menschen“, so Stegemann.
Für den ausgebildeten Organspendekoordinator Dr. med. Christian Prause liegt dies an einem Konstruktionsfehler. „Das Gesetz schafft die Möglichkeit, die Entscheidung auf den Ernstfall zu vertagen.“ Anders sei es etwa in Spanien geregelt. Hat dort ein Verstorbener einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, können Organe zur Transplantation entnommen werden.
Was passiert, wenn diese Entscheidung nicht schriftlich fixiert ist, wurde vom Transplantationsbeauftragten Dr. Klaus Kues von der EUREGIO-Klinik beleuchtet. „In den meisten Fällen gibt es keine schriftliche Willenserklärung. Dann spielen die Angehörigen und die Gespräche mit ihnen eine zentrale Bedeutung.“ Ziel sei es dabei nicht, dass die Angehörigen einer Organspende zustimmen oder ablehnen. Sie sollen vielmehr mithelfen, den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu ermitteln.
„Wer sich nicht entscheidet, belastet Angehörige, die dann die Entscheidung treffen müssen. Sie belasteten aber auch die Menschen, die auf eine Spende angewiesen seien“, so Roetmann. Stegemann will daher, dass die Organspende wieder positiver wahrgenommen werde. „Ziel muss es sein, dass sich mehr Menschen schon zu Lebzeiten aktiv für oder gegen eine Organspende entscheiden.“ Ob die Politiker dafür eines Tages tatsächlich eine verpflichtende Entscheidung bei der Organspende beschließen werden, könne er noch nicht absehen. Wichtig sei ihm, dass sich die Menschen selbstbestimmt entscheiden.
Weitere Informationen zur Organspende und zum Organspendeausweis können Sie bei Albert Stegemann anfordern: albert.stegemann@bundestag.de; Tel.: 030/227-77155; Platz der Republik 1, 11011 Berlin