Berlin. Im Rahmen der Neuregelungen der Zeitarbeit und Werkverträge ist die Schlachtindustrie immer wieder durch massive Verfehlungen aufgefallen. Daher will der Bundestag in seiner heutigen Sitzung mit dem „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten“ die dringend notwendigen Maßnahmen auf den Weg bringen, um die überwiegend ausländischen Arbeiter in Schlachtbetrieben zu schützen.
„Trotz aller bisherigen Bemühungen gibt es in der Fleischindustrie weiterhin viele ‚Schwarze Schafe‘, die den Arbeitsmarkt zur Ausbeutung von Mitarbeitern missbrauchen. Dem schieben wir mit dem vorliegenden Gesetz einen Riegel vor. Für Niedersachsen und unsere Heimatregion ist das von besonderer Bedeutung, betonen der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Albert Stegemann und der Vorsitzende der Landesgruppe Niedersachsen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Mathias Middelberg.
Stegemann hatte sich unmittelbar nach Einzug in den Bundestag und nach dem Besuch eines Schlachthofes mit dem leitenden Oberstaatsanwaltschaft Dr. Bernard Südbeck aus Osnabrück zusammengesetzt, um die bestehenden Missstände zu erörtern und gesetzliche Lösungsansätze zu entwickeln. Am Montag berichtete Dr. Südbeck nun in einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag, wie vor allem ausländische Arbeiter teilweise systematisch und mit krimineller Energie um ihren Lohn gebracht würden.
Nachweise über die geleisteten Arbeitsstunden würden gefälscht, notwendige Arbeitsmittel wie Messer oder Kettenhandschuhe vom Arbeitslohn abgezogen. „Oftmals wissen die Leute gar nicht, was sie da unterschreiben. Wer nicht unterschreibt, der fliegt.“ So fasste Südbeck die zum Teil verbreitete Praxis zusammen. Zugleich würden den Kontrollbehörden und der Staatsanwalt häufig die Möglichkeiten für effiziente Kontrollen fehlen.
Genau in diesen Punkten setzt das aktuelle Gesetz an. „In der Branche gab es in den vergangenen Monaten viel Bewegung – auch zum Guten für die Arbeiter. Nichtsdestotrotz ist es nicht hinnehmbar, wie einzelne Betriebe ihren Spielraum auslegen. Als Union stehen wir für einen freien Arbeitsmarkt. Wir werden es aber nicht dulden, wenn diese Freiheit missbraucht wird“, betont Stegemann.
Daher sollen Unternehmen der Fleischwirtschaft im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetz auch für ihre Subunternehmen haften. „Wer hier Subunternehmer beauftragt, bleibt in der Verantwortung.“ Hierzu gehören im Kern Schlachthöfe und fleischverarbeitende Betriebe. Um die Kontrollprobleme bei den Stundenzetteln zu beenden, gelte künftig eine tägliche Aufzeichnungspflicht. Zudem sollen notwendige Arbeitsmittel nicht mehr vom Lohn abgezogen werden können.
„Die immer wieder auftretenden Probleme in einzelnen Schlachtbetrieben müssen endlich ein Ende haben! Es geht nicht an, dass die Grenzen des rechtlich Möglichen im Umgang mit dem Personal bis zum Maximum aus- und überdehnt werden, um einen möglichst großen Profit auf Kosten der Arbeitnehmer zu erzielen. Dies ist mit uns nicht zu machen und auf diese Verhältnisse mussten wir reagieren“, so Stegemann und Middelberg.
Für Stegemann ist das Gesetz ein deutliches Signal an die „Schwarzen Schafe“ der Branche: „So eine Praxis werden wir nicht tolerieren. Als Bundesgesetzgeber ziehen wir Leitplanken und werden es wieder tun, wenn sich die Zustände nicht nachhaltig zum Guten entwickeln. Die betroffenen Betriebe können sich sicher sein, dass wir nicht wegsehen. Das wäre weder fair gegenüber den vielen den anständigen Unternehmern, aber auch nicht mit unserer Überzeugung vereinbar.“
Das vorliegende Gesetz tritt nach Zustimmung des Bundesrats voraussichtlich Anfang August in Kraft. Der Bund schließt damit die letzte größere Regelungslücke im Bereich der Zeitarbeit und Werkverträge. Die Änderungen werden im Omnibusverfahren im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften auf den Weg gebracht.