Berlin. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Deutsche Bundestag den Weg freigemacht für mehr öffentliches WLAN in Deutschland. „Die Störerhaftung in Deutschland ist abgeschafft. Das heißt deutlich weniger Rechtsunsicherheit für Anbieter von WLAN und eine große Chance für das Emsland und die Grafschaft Bentheim“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordneter Albert Stegemann.
Künftig sind Betreiber eines öffentlichen WLAN-Hotspots weitgehend von möglichen Regressforderungen, insbesondere bei Abmahnungen, befreit. Vorgesehen ist nun, dass Anbieter Hotels und Kommunen auch weiterhin eigene Sicherheitsmaßnahmen wie die Vorschaltung eines Passworts nutzen dürfen, sie müssen es aber nicht.
Stegemann begrüßt es, dass diese Entscheidung nach intensiven Diskussionen endlich gefallen sei. Diese sei bis zuletzt hoch umstritten geblieben, weil diese Öffnung weniger Rechte für Urheber und Rechteinhaber bedeute. „Gerade in den ländlichen Räumen sind wir aber auf WLAN angewiesen. Dass wir dabei noch viel Nachholbedarf haben, ist vor allem der bisherigen Rechtsunsicherheit geschuldet. Nun kann Deutschland durchstarten.“
Das Emsland sei aus Sicht Stegemanns in dieser Sache bereits mutig vorangegangen. Im April hatte der Landkreis angekündigt 200 kostenlose WLAN-Punkte anzubieten. „Ich hoffe, dass wir mit dem heutigen Beschluss viele weitere Akteure in der Region ermutigen können, WLAN anzubieten.“ Für Stegemann sei die Verfügbarkeit von WLAN ein wichtiger Standortvorteil. „Im Hotel, in Cafés oder auf öffentlichen Plätzen erwarten die Menschen mittlerweile freies Internet.“
Die Änderung wird durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) umgesetzt und greift dabei Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2016 auf.