Erklärung zu Nebenverdiensten

Wahlkreis - 02. August 2017

Neben meinem Mandat direktgewählter Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Mittelems – also das südliche und mittlere Emsland sowie die Grafschaft Bentheim – leite ich den heimischen landwirtschaftlichen Familienbetrieb. Der Milchbetrieb mit 500 Kühen wurde im Zuge des üblichen Generationenwechsels vor gut zehn Jahren von meinen Eltern auf mich übertragen.

Der Hof wird seit vielen Generationen von meiner Familie bewirtschaftet. So möchte ich es auch in Zukunft halten.

Die Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages sehen dabei vor, dass ich als selbstständig wirtschaftender Landwirt die Einkünfte die ich von Vertragspartner des landwirtschaftlichen Betriebs veröffentlichungspflichtig beim Bundestags melde. Dabei sind in diesem Zusammenhang Einkünfte wie folgt definiert:

„Für die Höhe der Einkünfte sind die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.“
(s. Seite 28 der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages)

Die seit 2013 geltenden Veröffentlichungsregeln des Deutschen Bundestages sind dabei grundsätzlich ein großer Fortschritt: vor allem in Bezug auf die berechtigte Frage, ob es wirtschaftliche Interessen gibt, die einen Abgeordneten in seinem Mandat beeinträchtigen.

So melde ich der Verwaltung des Deutschen Bundestages regelmäßig meine persönliche Einkommenssituation. Dort wird eine „entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat“ ausgewiesen. Dabei handelt es sich um den landwirtschaftlichen Betrieb. Die dort einsehbaren anzeigepflichtigen Einkünfte je Vertragspartner sind dabei Einkünfte gemäß der oben genannten Definition. Alle „Einkünfte“ stammen folglich vom landwirtschaftlichen Betrieb.

Der in die Einkommensgruppe 10 (Einkünfte von mehr 250.000 Euro pro Jahr) fallende Posten stellt dabei die Brutto-Umsatzerlöse durch den Verkauf von Milch dar. Diese Zahlen sind dabei keine Einkünfte im Sinne eines Gewinns seien: Den Einnahmen aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Produkte wie Milch stehen Kosten für die Bewirtschaftung des Hofes, Kosten für das Futter der Tiere, die Bezahlung der Beschäftigten sowie weitere regelmäßige Ausgaben gegenüber.

Den Betrieb schränkt dabei meine Abgeordnetentätigkeit nicht ein. Im Gegenteil: Unser Familienbetrieb ist Teil meiner Verortung in der Region. Zugleich sichert er meine Unabhängigkeit im Mandat über die Zeit hinaus.
Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass das Mandat ein Amt auf Zeit ist. Die Menschen in der Grafschaft Bentheim und im Emsland haben mich gewählt, damit ich ihre Interessen vertrete. Das ist die Richtschnur meines Handelns.

Meine aktuellen veröffentlichungspflichtigen Angaben finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestags unter:
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/biografien/S/stegemann_albert/259098

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestags unter:
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/nebentaetigkeit