Vitus als „exzellent“-Preisträger 2018 im Bildungsbereich ausgezeichnet

Wahlkreis - 16. August 2018

Meppen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen e.V. hat den CDU-Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann darüber informiert, dass das Projekt „Akkreditierte Qualifizierung zum Handwerksgehilfen in den Gewerken Holz und Metall“ der Vitus Werkstatt mit dem zweiten Platz beim „exzellent“-Preis in der Kategorie „exzellent:bildung“ ausgezeichnet wurde. Die Auszeichnung ist mit 500 Euro dotiert. „Der von Vitus eingeschlagene Weg, Barrieren in der Berufswelt abzubauen, erhält damit eine würdige Anerkennung“, gratuliert Stegemann dem Vitus.

Die Vitus Werkstatt hat bereits früh erkannt, dass die berufliche Qualifizierung entscheidend für eine erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben ist. Deswegen entwickelten die Verantwortlichen um den Kompetenzfeldleiter Johannes Münzebrock gemeinsam mit der Handwerkskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim einen akkreditierten Qualifizierungsgang. Dieser umfasst neben der Vermittlung fachspezifischer Kenntnisse auch Angebote zur Herausbildung sozialer und grundlegender personaler Kompetenzen umfasst. Zudem wird über die Akkreditierung die notwendige hohe personelle und sächliche Qualität beim Maßnahmenträger gewährleistet. „Damit sind wir bundesweit Vorreiter. Mittlerweile sind viele andere Werkstätten unserem Bespiel gefolgt“, erläutert Geschäftsführer Michael Korden.

Bundesarbeitsgemeinschaft zeichnet Qualifizierung zu Handwerksgehilfen aus

Mit dem Projekt erhält die Arbeit mit den Teilnehmenden und die Qualifizierungsinhalte eine höhere fachliche Bedeutung. Zudem biete der Abschluss zum Handwerksgehilfen eine Auszeichnung, die genau den Ansprüchen und Fähigkeiten der Teilnehmenden entspricht. Die Bezeichnung Handwerksgehilfe ist traditionell im Handwerk verankert und ermöglicht den Betrieben, die Qualifikation und das Leistungsvermögen richtig einzuordnen.

Mittlerweile wurden neben den Handwerksgehilfen in den Gewerken Holz und Metall auch die Maler und Lackierer von der Handwerkskammer akkreditiert. Darüber hinaus hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen 2016 die Qualifizierung zur Hilfskraft im Gartenbau und in der Hauswirtschaft anerkannt. Für die Zukunft hat Korden einen Wunsch an die Bundespolitik: „Die berufliche Qualifizierung in Werkstätten muss gesetzlich im Berufsbildungsgesetz verankert und damit anschlussfähig werden. Erst dann werden auch für diese Menschen wirkliche Entwicklungsperspektiven im beruflichen Bildungsweg möglich.“

Stegemann signalisiert seine Unterstützung für die Forderung von Korden. „Wir wollen das Berufsbildungsgesetz bis Mitte kommenden Jahres überarbeiten, damit es 2020 in Kraft treten kann. Dabei ist die Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Beeinträchtigungen, die als nicht ausbildungsfähig gelten, ein erklärtes Ziel unserer Koalition. Hierzu können Teilqualifizierungen wie hier in Meppen einen wichtigen Beitrag leisten“, unterstreicht Stegemann, der zugleich Mitglied des Stiftungsbeirates bei Vitus ist.

Foto: Logo Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (BAG WfbM)