Mehr Kindergeld und Steuerentlastungen gegen „Kalte Progression“ kommen

Berlin, Soziale und ökologische Verantwortung - 08. November 2018

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung steuerliche Entlastungen für Familien beschlossen. Unter anderem wird das Kindergeld ab Juni 2019 um zehn Euro monatlich erhöht. Zudem wurden steuerliche Entlastungen von insgesamt 9,8 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.

„Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Deswegen ist es uns als Union ein wichtiges Ziel, Familien zu stärken und sie finanziell zu entlasten“, betont der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann.

Derzeit liegt das monatliche Kindergeld für das erste und zweite Kind bei 194 Euro. Beim dritten Kind sind es 200 und ab dem vierten 225 Euro. Für jedes Kind sind es dann ab dem 01. Juni 2019 jährlich 120 Euro zusätzlich. „Unterm Strich steht damit eine spürbare Verbesserung für Familien“, so Stegemann. Gleichwohl habe man sich als CDU im Wahlkampf mehr vorgenommen.

Die Union war im Wahlkampf mit dem Ziel angetreten, den Kinderfreibetrag in zwei Schritten auf das Niveau des Erwachsenenfreibetrags anzuheben und das Kindergeld entsprechend zu erhöhen. „Dazu wollten wir das Kindergeld in einem ersten Schritt um 25 Euro je Kind erhöhen. Dass uns das nicht gelungen ist, ist bedauerlich“, so Stegemann. Die jetzige Anhebung sei Kompromiss mit der SPD.

Zeitgleich wird der Kinderfreibetrag um 192 Euro angehoben. Auch der steuerliche Grundfreibetrag der Erwachsenen von derzeit 9.000 Euro wird erhöht, 2019 um 168 Euro und 2020 um weitere 240 Euro. Mit diesen beiden Steuerentlastungen sind Mindereinnahmen des Staates von gut drei Milliarden Euro verbunden.  Eine weitere Steuerentlastung von jeweils gut zwei Milliarden Euro für die Jahre 2019 und 2020 erfolgt durch eine Anpassung im Einkommenstarif. Damit soll der Effekt der „kalten Progression“ ausgeglichen werden.