Bundestag führt Orientierungsdebatte zu vorgeburtlichen genetischen Bluttests

Soziale und ökologische Verantwortung, Wahlkreis - 12. April 2019

Berlin. Die Grafschafterinnen Claudia Potgeter und Dita Büter von der Elterninitiative „ich-BIN-ich-21“ haben in dieser Woche die Orientierungsdebatte zu vorgeburtlichen genetischen Bluttests im Deutschen Bundestag verfolgt. Eingeladen hatte sie der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann.

Die Elterninitiative informiert über das Leben von Familien mit Kindern mit Down-Syndrom und deren besonderen Anforderungen. Zugleich hat sie sich zur Aufgabe gemacht, schwangere Frauen auf ihrem Weg mit Kindern mit Down-Syndrom zu begleiten. Die Arbeit der Elterninitiative lobt Albert Stegemann ausdrücklich: „Die Elterninitiative wirbt für mehr Toleranz und hilft Frauen während der Schwangerschaft, ihre ganz persönliche Entscheidung mit einem guten Gefühl und guten Gewissen zu treffen.“

Für und Wider mit Blick auf Mutter und Kind sorgsam abwägen

Dita Büter nutzte die Gelegenheit, Albert Stegemann am Rande der Plenardebatte ihre persönliche Sicht auf das Thema vorgeburtlicher genetischer Bluttests darzustellen und für eine offene Debatte zu werben: „Wir haben uns als Eltern bewusst für unsere Kinder entschieden und wollen auch anderen Mut für ihre Entscheidung machen. Dabei liegt uns eine Gesprächskultur am Herzen, die Menschen in den Blick nimmt und nicht rein technisch geführt wird.“

Dem stimmte Albert Stegemann zu und erklärte im Nachgang zur Debatte:

„Es ist richtig und wichtig, dass sich die Mitglieder des Deutschen Bundestags die Zeit genommen haben, ausführlich und mit dem erforderlichen Feingefühl die ethischen und gesellschaftlichen Auswirkungen nichtinvasiver Pränataldiagnostik zu diskutieren. Genetische Bluttests berühren entscheidende Wertfragen unserer Gesellschaft und können daher nicht allein aus medizinisch-technischen Sicht beurteilt werden.

Menschen mit Down-Syndrom müssen sich ebenso wie ihre Familien unserer unvoreingenommenen Wertschätzung gewiss sein können. Kinder mit Down-Syndrom sind keine Menschen zweiter Klasse, die es zu selektieren gilt. Im Gegenteil: Sie sind Menschen von gleichem Wert, mit gleichen Rechten und mit gleicher Würde wie Menschen ohne Down-Syndrom. Dieses Bekenntnis zur Gleichwertigkeit menschlichen Lebens ergibt sich nicht nur aus dem christlichen Menschenbild, sondern auch aus Artikel 1 unseres Grundgesetzes.

Daher gilt es das Für und Wider für die Kostenübernahme von vorgeburtlichen Bluttests durch die gesetzlichen Krankenversicherungen sorgsam abzuwägen. Werden die Kosten übernommen, wird der Test schnell zur Routineuntersuchung. So dürfte sich der Druck auf Frauen erhöhen, sich dieses vermeintlich einfachen Tests zu unterziehen. Wird eine chromosonale Abweichung ihres ungeborenen Kindes mit hoher Wahrscheinlichkeit festgestellt, könnten Frauen unter Rechtfertigungsdruck geraten, wenn Sie sich trotz dessen für das Leben ihres Kindes entscheiden. Ein solches gesellschaftliches Klima gilt es zwingend zu vermeiden.

Gerade weil Kinder mit Down-Syndrom sich aufgrund ihrer Besonderheiten nicht ohne besondere Aufmerksamkeit in unser soziales und wirtschaftliches Gefüge einfügen, kann die Welt nicht auf sie verzichten. Sie dürfen nicht als unzumutbar oder vermeidbar gebrandmarkt werden.

Solange nicht hinreichend geklärt ist, dass die Kostenübernahme für vorgeburtliche genetische Bluttests durch die gesetzlichen Krankenversicherungen für Kinder mit Down-Syndrom keine Benachteiligung bedeutet, spreche ich mich daher gegen eine solche Kostenübernahme aus.“

Claudia Potgeter, Dita Büter und Albert Stegemann
Claudia Potgeter, Dita Büter und Albert Stegemann