Berlin. Mit dem am heutigen Tag verabschiedeten Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes werden die Bedarfssätze und Freibeträge für Auszubildende in mehreren Schritten angehoben.
Ab dem nächsten Ausbildungsjahr wird das Ausbildungsgeld um 37 Euro auf 117 Euro erhöht. Damit geht ein höherer Grundbetrag beim Arbeitsentgelt in den Werkstätten für behinderte Menschen einher. Dabei federt der Gesetzgeber die Auswirkungen für die Werkstätten mithilfe eines Stufenmodells ab.
„Wir wollen verhindern, dass die gute Werkstattstruktur, wie sie auch das Emsland und die Grafschaft Bentheim prägt, finanziell überfordert wird“, so Stegemann.
Mit einer stufenweisen Entkoppelung des Grundbetrags vom Ausbildungsgeld werde den Werkstätten die notwendige Zeit gegeben, um sich auf die Änderungen einzustellen. Für sie gilt ab dem 2023 der volle Grundbetrag. Die Abgeordneten haben die Bundesregierung zudem aufgefordert, binnen vier Jahren zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann. Dabei sind alle wichtigen Akteure einzubinden.
Durch die neuen Regelungen erhalten Auszubildende mit geringem Einkommen und eigener Wohnung ebenfalls mehr Geld. Zudem werden Rechts- und Verfahrensvorschriften vereinfacht und so der Verwaltungsaufwand reduziert.