Berlin. In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschlossen. „Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass das Medikament was der Patient nimmt, gesundheitlich unbedenklich ist und das auch mit Sicherheit das drin ist was drauf steht“, unterstrich Albert Stegemann, der Bundesabgeordnete für das Emsland und die Grafschaft Bentheim.
Künftig sollen Patienten schneller über verunreinigte und gefälschte Arzneimittel informiert werden. Dazu soll die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gestärkt werden. Durch intensivere Kontrolle und Überwachung sollen Missstände schnell aufgedeckt und Fehler vermieden werden. Wenn ein Medikament zurück gerufen wird, sollen künftig für Patienten erneute Zuzahlung entfallen. Die Informationen über den Wirkstoffhersteller werden künftig öffentlich gemacht. Zudem erhalten die Krankenkasse einen Regressanspruch.
Der Bundestag hat außerdem beschlossen, dass die Herstellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Heilpraktiker eine Erlaubnis erfordert. Es wird unterstrichen, dass künftig neue Therapien, die keine Genehmigung benötigen, von den Heilpraktikern trotzdem dokumentiert und gemeldet werden müssen.
Hinzu kommt die Digitalisierung des Rezepts. Es soll in den nächsten Wochen ein e-Rezept auf den Weg gebracht werden. Dies soll die Sicherheit steigern und Zeit und Wege sparen. So können Mediziner effektiver arbeiten und Patienten schneller informiert und geschützt werden.
Dem Gesetzesentwurf gingen einige schwerwiegende Fallbeispiele voraus, bei dem ein Patient wegen einer nicht zugelassenen Therapie verstarb. Es gab Vorfälle mit verunreinigten, gefälschten und mit nicht zugelassenen Medikamenten. Es war nicht möglich die Patienten zeitgemäß zu erreichen und Medikamente zurückzurufen und Patienten zu informieren.