Heilmittelerbringer profitieren künftig von bundeseinheitlichen Höchstpreisen

Berlin - 01. Juli 2019

Berlin. Ab dem 01. Juli 2019 gelten bundesweite Höchstpreise für Heilmittelbehandlungen. Das bedeutet, dass Preise für Leistungen bundeseinheitlich auf den höchsten von einer Krankenkasse in einer Region vereinbarten Preis angehoben werden. Physio- und Ergotherapeuten, Podologen wie Logopäden und Diätassistenten profitieren konkret von diesen Erhöhungen. „Das ist eine gute Nachricht pünktlich zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause. Wir schaffen finanzielle Entlastungen für Praxisinhaber und sorgen für eine bessere Bezahlung der angestellten Therapeuten“, betont der CDU-Bundestagabgeordnete Albert Stegemann.

Die Änderungen wurden mit dem im März vom Bundestag beschlossenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auf den Weg gebracht. Unter anderem sind bundeseinheitliche Höchstpreise und Vertragsverhandlungen auf Bundesebene Gegenstand des Gesetzes. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann begrüßt diese Änderungen, da diese nun zu konkreten Verbesserungen für Therapeuten deutschlandweit führen.

Ab dem 01. Juli 2019 gelten höhere Vergütungsvereinbarungen

Es soll spezifisch die Verbesserung der Arzneimittelversorgung auf dem Land gewährleistet sein. Besonders der dadurch erzielte Ost-West-Angleich sei eine langjährige Forderung von Verbänden und Therapeuten gleichermaßen gewesen.

Zuvor hatten sich die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer zusammen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) auf die höchsten geltenden Heilmittelpreise je Position verständigt.

Auch für die kommenden Verhandlungen hat das vom Bundestag beschlossene TSVG die Weichen bereits gestellt. Die Vertragsverhandlungen finden künftig auf Bundesebene zwischen den Vertretern der Heilmittelerbringer und dem GKV-SV statt. Ziel sei es, die Verhandlungen deutlich transparenter zu gestalten. „Durch die Reduzierung der bisherigen Vielzahl von Verträgen auf bundesweite Verhandlungen schaffen wir zudem eine höhere Effizienz“ sagt Albert Stegemann, der sich für die Änderungen stark gemacht hatte.

Albert Stegmann dazu: „Wir brauchen die Therapeuten auf dem Land und in den Städten, in ambulanter wie in stationärer Versorgung. Wir brauchen eine qualitativ hochwertige Heilmittelversorgung. Die Verbesserungen müssen spürbar bei allen Therapeuten und den Versicherten ankommen. Dafür sind nun mit dem TSVG die wesentlichen Rahmenbedingungen geschaffen worden.“