Bundeskabinett beschließt umfassendes Hilfspaket

Landwirtschaft - 23. März 2020

Berlin. Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung auch Maßnahmen für die Land- und Ernährungswirtschaft für die Corona-Krise auf den Weg gebracht.

Albert Stegemann: „Mit der Ausweitung der ‚70-Tage-Regelung‘ dürfen Saisonarbeitskräfte nunmehr bis zum 31. Oktober 2020 eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. Bisher war das lediglich für bis zu 70 Tage möglich. Das ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung unserer Bäuerinnen und Bauern. Saisonarbeitskräfte, die sich bereits in Deutschland aufhalten, können so länger in der Landwirtschaft arbeiten. Das hilft unseren landwirtschaftlichen Betrieben bei der Ernte und Aussaat. Denn wir wollen auch künftig Spargel und Erdbeeren, aber auch Gemüse aus unseren Regionen genießen.

Stegemann: Wir lassen die Betriebe von Landwirtschaft und Gartenbau in der Corona-Krise nicht allein

Mit den heutigen Beschlüssen des Bundeskabinetts, die wir nun mit Hochdruck, aber auch mit der gebotenen Sorgfalt im Parlament beraten, ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung unserer regionalen Lebensmittelversorgung erreicht. Klar muss aber auch sein: Wir brauchen wieder eine Rückkehr zur Arbeitnehmerfreizügigkeit im Europäischen Binnenmarkt. Wer als ausländische Saisonarbeitskraft nach Deutschland kommen will und seine Unterlagen wie den Arbeitsvertrag vorweisen kann, der muss auch nach Deutschland reisen können.“