Berlin. In den vergangen Jahren ist die Zahl der von Wölfen verwundeten und getöteten Nutz- und Haustiere explosionsartig gestiegen. Im Jahr 2006 lag die Zahl noch bei 40 Tieren, nur zwölf Jahre später lag die Anzahl schon bei 2.050 Tieren (2018). Schäfer und andere Weidetierhalter haben mit wirtschaftlichen Einbußen zu kämpfen. Vor diesem Hintergrund haben Bundestag und Bundesrat jüngst eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Die Entnahme von problematischen Wölfen wird damit erleichtert.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete für das Emsland und die Grafschaft Bentheim Albert Stegemann: „Weidetierhalter sind stark verunsichert und fühlen sich in ihrer Not oft nicht verstanden. Der bedachte und abwägende Umgang bei Töten von Problem-Wölfen ist ein richtiger und wichtiger Schritt.“ Als Begründung für eine Abschussgenehmigung müssen Schäfer künftig nicht mehr in ihrer Existenz bedroht sein. Stattdessen genügt es, wenn wirtschaftliche Schäden drohen. Dabei fokussiert sich die Entnahme nun nicht mehr auf einen einzelnen, schwer zu identifizierenden Problem-Wolf. Eine lokale Entnahme ist stattdessen in dem Umfang möglich, bis es keine Angriffe mehr auf die entsprechenden Nutztiere gibt. Auch wenn die Rückkehr des Wolfes ein Erfolg für den Artenschutz ist, darf er nicht zum wirtschaftlichen Aus der Weidetierhaltung führen.
Auch im Emsland und der Grafschaft Bentheim fühlt sich der Wolf mittlerweile wieder heimisch – so wurde auf dem Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition in Meppen ein zweites Wolfsrudel festgestellt. Auch dieses Wolfsrudel ist für mehr als 220 gerissene Schafe verantwortlich, wie die Lingener Tagespost berichtete. „Diese Entwicklung zeigt, dass die Änderung nur ein erster Schritt sein kann. Auf Grund der starken Ausbreitung des Wolfs brauchen wir ein angepasstes Schutzniveau von „streng geschützt“ auf „geschützt“. Das muss auf europäischer Ebene erfolgen.“