Gemeinsam gegen die Krise

Wahlkreis - 26. März 2020

Berlin. Der Corona-Virus bedroht Menschenleben. Deshalb ist höchste Vorsicht geboten und weitreichende Maßnahmen sind notwendig. All das hat einschneidende Auswirkungen auf unser tägliches Leben und auf unser ganzes Land. Das gilt auch für unsere Wirtschaft: Sehr viele kleine, mittlere und große Unternehmen sind dramatisch betroffen.

Unser Ziel in dieser Lage ist es, Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen, damit sie durch die Krise kommen. Die zentrale Botschaft dabei lautet: Es geht uns um jedes Unternehmen, vom Solo-Selbständigen über den kleinen Betrieb und den großen Mittelständler bis zum Konzern.

Bund und Länder sind dabei gemeinsam gefordert. Für Niedersachsen gilt: In einem engen Austausch von Bundes- und Landespolitik werden die Maßnahmen verzahnt und aufeinander abgestimmt, damit in der Summe eine optimale Wirkung erzielt wird.

Hier finden Sie die wichtigsten Information zusammengefasst (Stand: 26. März 2020):

1. Soforthilfe

Soforthilfe zur Unterstützung von Solo-Selbständigen, Kleinunternehmern aus allen Wirtschaftsbereichen und Angehörigen der Freien Berufe u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten:

Der Bund hilft:

– Bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

– Bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

– Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20% reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden

– Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona, diese sind zu versichern.

Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums:  https://tinyurl.com/v73fhc9.

Für die Soforthilfen des Bundes ist in Niedersachsen eine Antragsstellung ausschließlich in elektronischer Form bei der NBank unter https://tinyurl.com/uqkv6jq möglich. Weitergehende Informationen der NBank finden sich unter: https://tinyurl.com/vnltlyx.

Das Land hilft:

Um die Auswirkungen der Corona-Krise auf niedersächsische Unternehmen abzumildern, will die Landesregierung kurzfristig Hilfen auf den Weg bringen.

Damit in Not geratene Kleinstunternehmen geholfen werden kann, soll zudem ein sechsmonatiges Landesprogramm in Form einer Zuschussförderung in Höhe von voraus­sicht­lich 100 Millionen Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes aufgelegt werden. Zugutekommen soll diese Billigkeitsleistung kleinen Unternehmen und Angehörigen freier Berufe mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die in Folge der Covid-19-Pandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Die Billigkeitsleistung ist als einmalige Liquiditätshilfe in Abhängigkeit von der Betriebsgröße wie folgt gestaffelt:

– bis 5 Beschäftigte:          3.000 Euro

– bis 10 Beschäftigte:        5.000 Euro

– bis 30 Beschäftigte:     10.000 Euro

– bis 49 Beschäftigte:     20.000 Euro.

Diese Hilfen stehen auch Start-ups zur Verfügung, wenn diese jünger als 5 Jahre sind. Das gilt auch, wenn diese vor Ausbruch der Corona-Krise noch keine schwarzen Zahlen geschrieben haben. Voraussetzung ist im Kern ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine positive Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung.

Daneben wird bei der NBank gegenwärtig ein Kredit-Programm (bis 50.000 Euro) für kleine und mittlere Unternehmen als schnelle Liquiditätshilfe vorbereitet. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen. Das Kreditprogramm soll direkt durch die NBank, ohne Beteiligung einer Hausbank, vergeben werden.

Für beide Förderprogramme des Landes wird eine Antragsstellung ausschließlich in elektronischer Form ab Mittwoch, 25.03.2020 bei der NBank unter: https://tinyurl.com/vnltlyx   möglich sein.

Fortlaufende aktualisierte Informationen gibt es auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums unter: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/.

Die Bundesförderung für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen können nur dann beantragt werden, wenn die Mittel aus dem Förderprogramm „Förderung Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ nicht ausgereicht haben. Das heißt, beantragen Sie bitte in jedem Fall erst die Landeshilfe und dann die Bundeshilfe!

2. Eigenkapital

Bund und Land unterstützen die Unternehmen durch die Stärkung von Eigenkapital.

Der Bund hilft:

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WFS) dient der Stabilisierung von systemrelevanten Unternehmen und damit der Sicherung von Arbeitsplätzen, Lieferketten und Wertschöpfung. Zum Schutz unserer Wirtschaft, der Abwendung von Verkäufen und Insolvenzen wird der Bund einspringen. Dafür werden bereitgestellt:

– 400 Mrd. Euro Garantierahmen, um Unternehmen die Refinanzierung am Kapitalmarkt zu erleichtern und so Liquiditätsengpässen zu begegnen.

– 100 Mrd. Euro Kreditermächtigung für Rekapitalisierungsmaßnahmen (u.a. Genussrechte, stille Beteiligungen, Hybridanleihen, Wandelanleihen, Erwerb von Anteilen)

– 100 Mrd. gehen in das KfW-Corona-Sonderprogramm.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllen:

– Bilanzsumme mindestens 43 Mio. Euro,

– Umsatzerlöse größer als 50 Mio. Euro,

– mehr als 249 Beschäftigte.

Weitere Informationen finden Sie in den Online-Angeboten des BMWi unter: https://tinyurl.com/v73fhc9  bzw. der KfW unter: https://tinyurl.com/uvwzhr3

3. Steuern

Für die von der Corona-Epidemie betroffenen Unternehmen und Selbständigen gelten bis zum 31. Dezember 2020 folgenden Erleichterungen:

– Die Herabsetzung der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen (einschl. Solidaritätszuschlag) soll bei Darlegung der Verhältnisse vom Finanzamt vorgenommen werden. Bei der Gewerbesteuer soll entsprechend vorgegangen werden.

– Die Stundung der Einkommen-, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer soll ebenfalls unter Darlegung der Verhältnisse erfolgen. Dabei sind vom Finanzamt keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. Die Stundung der Gewerbesteuer ist in diesen Fällen bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen, es sei denn, das zuständige Finanzamt hat die Aufgabe nicht an die Gemeinde übertragen. Dann ist auch hier das Finanzamt zuständig.

– Vollstreckungsmaßnahmen wegen Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuerrückständen werden ausgesetzt, wenn das Unternehmen von den Corona-Maßnahmen betroffen ist. Säumniszuschläge sollen erlassen werden.

– Diese Maßnahmen gelten vorerst bis zum 31. Dezember 2020. Darüberhinausgehende Anträge auf Stundung oder Herabsetzung müssen gesondert begründet werden.

4. Bürgschaftsprogramme

Der Bund hilft:

– Aufstockung Gewährleistungsrahmen um bis zu 93 Mrd. Euro (entsprechend der im Haushaltsgesetz gegebenen Möglichkeit)

– Diese Erhöhung führt insbesondere zu folgenden Maßnahmen:

a) KfW-Unternehmerkredit (etablierte Unternehmen) werden für Großunternehmen geöffnet (bisher Umsatz 500 Mio. Euro; jetzt bis zu 2 Mrd. Euro) und Risikoübernahme bis zu 80 % für Kredite bis 200 Mio. Euro erhöht.

b) Für kleine und mittlere Unternehmen bietet die KfW eine 90%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) an.

c) KfW-Kredit für Wachstum: Umsatzgrenze von 2 auf 5 Mrd. Euro erhöht; keine Beschränkungen mehr auf bestimmten Bereich; erhöhte Risikoübernahme auf bis zu 70 %. Unternehmen mit mehr als 5 Mrd. Euro Umsatz weiterhin Einzelfallprüfung.

d) Größere und schnellere Handlungsfähigkeit von Bürgschaftsbanken, indem das der Bürgschaftshöchstbetrag auf 5 Mio. Euro verdoppelt wird und die Entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig durch die Bürgschaftsbanken) innerhalb von 3 Tagen getroffen werden können.

e) Erweiterung des Großbürgschaftsprogrammes auf Ganzdeutschland statt strukturschwacher Gebiete (Betriebsmittel- und Investitionsabsicherungen ab 50 Mio. Euro)

f) Zusätzliche Sonderprogramme für nicht unter die oben genannten Programme fallenden Unternehmen sollen aufgelegt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Online-Angebot der KfW unter: https://tinyurl.com/uvwzhr3

Das Land hilft:

Das Land Niedersachsen und die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH stehen betroffenen Unternehmen mit Bürgschaften zur Seite. Davon profitieren können nahezu alle Branchen, Angehörige freier Berufe und Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen. Kreditbürgschaften haben sich als Mittel zur Krisenbewältigung bewährt.

– Das Land setzt hier ein starkes Zeichen und erhöht seinen Bürgschaftsrahmen auf 3 Milliarden Euro. Damit schnelle Hilfe gewährleistet ist, werden die Verfahren flexibilisiert und bestehende Regelungen pragmatisch angewendet.

– Die NBB übernimmt Bürgschaften bis zur Größenordnung von 2,5 Mio. Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Darüber hinaus stehen Landesbürgschaften zur Verfügung.

– Die Richtlinie für die Landesbürgschaft wird aktuell geändert, es soll ein Verbürgungsgrad von bis zu 90% anstatt der bisherigen 80% möglich sein.

Weitere Informationen finden sich auf der NBB-Homepage:

https://tinyurl.com/wtk23mz oder

https://tinyurl.com/rldlg5n

5. Erleichterungen für das Kurzarbeitergeld

Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld werden rückwirkend ab 1. März 2020 – vorerst bis zum 31.12.2020 befristet – wie folgt erleichtert:

– Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind (statt bisher 1/3), damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann.

– Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit für die Ausfallzeit zu 100 Prozent von der BA erstattet.

– Kurzarbeitergeld können auch Zeitarbeiter erhalten; es gibt keine Ungleichbehandlung mit Stammpersonal.

– In Betrieben, in denen Regelungen zur Führung von Arbeitskonten bestehen, wird auf den Aufbau von Minusstunden verzichtet.

– Für Bezieherinnen und Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht aus der Winterbeschäftigungs-Umlage, sondern auch aus Beitragsmitteln erstattet.

– Unternehmen können den krisenbedingten Arbeitsausfall ab sofort bei der Arbeitsagentur anzeigen; das gilt auch für Zeitarbeitsunternehmen.

6. Ansprechpartner

Thema Ansprechpartner Kontaktdaten
Allg. Fragen zum

Coronavirus

Hotline des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums
(mit AOK Niedersachsen)
0511 4505 555

https://tinyurl.com/qo9abnn

 

Allg. Fragen zum

Coronavirus

Hotline
Bundesgesundheitsministerium
030 346 465 100

https://tinyurl.com/wyt93aa

 

Wirtschaftsbezogene

Fragen zum Coronavirus

Hotline

Bundeswirtschaftsministerium

030 18615 15158

https://tinyurl.com/snfhsye

 

Wirtschaftsbezogene

Fragen zum Coronavirus

Hotline Niedersächsisches

Wirtschaftsministerium

0511 120 5757

mw-corona@mw.niedersachsen.de

https://tinyurl.com/vssuy7y

 

Allg. Informationen für Unternehmen in Schwierigkeiten /

Landesbürgschaften

Niedersächsisches

Wirtschaftsministerium

Frau Göhner(*)

Frau Renk(#)

0511 120 7872(*)

0511 120 8404(#)

 

https://tinyurl.com/vssuy7y

 

Informationen zu Fördermöglichkeiten von Unternehmen Hotline NBank 0511 30031 333

https://tinyurl.com/sb73xwd

 

Informationen zum

Kurzarbeitergeld

Bundesagentur für Arbeit 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)

0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer)

https://tinyurl.com/roorcxc

 

Serviceauskunft zu KfW-Hilfsprogrammen KfW-Bank 0800 539 9001

https://tinyurl.com/vt3d6dv