Berlin. Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet seit dem heutigen Donnerstag Liquiditätssicherungsdarlehen aus Bundesmitteln an, die mit einer Bürgschaft kombiniert sind. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und der agrarpolitische Sprecher, Albert Stegemann:
Gitta Connemann: „Unsere Land- und Forstwirte, die Betriebe des Gartenbaus und der Fischerei sind systemrelevant für die Versorgung unserer Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln. Das zeigt sich jeden Tag in der Corona-Krise. Wir brauchen unsere Grüne Branche zum Leben. Deshalb ist ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in unserem ureigenen Interesse. Darum wollen wir den betroffenen Betrieben über coronabedingte finanzielle Engpässe hinweghelfen. Das Bürgschaftsprogramm, das heute an den Start geht, ist ein erster Meilenstein. Damit stützen wir auch unsere heimische Lebensmittelversorgung und die Wirtschaft in den ländlichen Regionen. Wir werden genau beobachten, ob das Programm den gewünschten Effekt hat. Es gilt nachzusteuern, wenn die konkrete betriebliche Praxis dies erfordern sollte. Denn CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundesregierung stehen an der Seite der Betriebe.“
Albert Stegemann: „Mit dem Bürgschaftsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank bringen wir Liquidität auf die Höfe. Ob ein wirtschaftlich grundsätzlich gesunder landwirtschaftlicher Betrieb in der aktuellen Corona-Krise weiter Lebensmittel für uns alle erzeugen kann, darf nicht an fehlenden Sicherheiten für ein normales Bankdarlehen scheitern. Deshalb ist das heute beschlossene Bürgschaftsprogramm so wichtig. Angeboten werden darüber jetzt zunächst Darlehen in Höhe von maximal drei Millionen Euro. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) können bis zu 90 Prozent der Darlehenssumme verbürgt werden, bei Großunternehmen bis zu 80 Prozent. Damit können die Betriebe, die uns täglich mit Essen und Trinken versorgen, seit heute ihre Zahlungsfähigkeit stärken.“
Hintergrund: Das Programm richtet sich an Unternehmen aus der Landwirtschaft einschließlich Wein- und Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden und nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen.