Spargel stechen ist Handarbeit

Landwirtschaft - 20. April 2020

Berlin. Wenn der Spargel sprießt, ist Frühling in Deutschland. Der Spargel ist eine der ersten Gemüsesorten, die im Jahr geerntet werden. Angesichts der Coronavirus-Pandemie sahen die Spargelbauern – und nicht nur sie – der Ernte in diesem Jahr allerdings mit Sorge entgegen. Denn Saisonarbeiter aus Rumänien oder Polen blieben wegen der unerwarteten Grenzsperrungen aus. Dass im April und Mai je 40.000 Saisonarbeiter aus Osteuropa nun doch einreisen dürfen, sorgt aber für gewisse Entspannung in der Landwirtschaft.

CDU-Abgeordnete erleichtert über Einreise osteuropäischer Erntehelfer

Wie gerne die Deutschen Spargel essen, weiß Gitta Connemann, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Allein im vergangenen Jahr verzehrten die Bundesbürger zwei Milliarden Stangen – jede einzelne in mühevoller Handarbeit gestochen. 1.800 Höfe gibt es in Deutschland, die Spargel anbauen. Einer davon gehört Connemanns Bruder Hermann Saathoff aus Holtland in Niedersachsen. Mit ihm als Fachmann an ihrer Seite zeigt Gitta Connemann, wie mühsam die Arbeit auf den Feldern ist: den Sand um die Stange herum lockern, das Spargelmesser vorsichtig ansetzen, sorgfältig zustechen und die Stange hervorholen, abschließend die Erde wieder glätten – das alles in gebückter Haltung.

Versorgung mit Obst und Gemüse gesichert

Allein mit ungeübten Kräften aus dem Inland, die sich über das Onlineportal „Das Land hilft“ als Aushilfe melden können, wäre die körperlich anstrengende Arbeit nicht zu bewältigen. Das gilt nicht nur für Spargel. In den kommenden Wochen muss Brokkoli gesät und Salat gepflanzt werden. Die Erdbeeren werden bald reif für die Ernte. Umso erleichterter ist Connemann, dass es dem Bundesinnenministerium und dem Bundeslandwirtschaftministerium Anfang April gelungen ist, eine Lösung zu finden, um dem Mangel an Saisonkräften zu begegnen. „Davon profitieren nicht nur die Betriebe. Am Ende geht es um uns alle, nämlich um unsere Versorgung mit frischem Gemüse und Obst“, sagt sie. Weil das öffentliche Leben und die Wirtschaft im Zuge der Corona-Krise praktisch stillstehen, waren Engpässe bei landwirtschaftlichen Gütern befürchtet worden.

Landwirtschaftliche Betriebe können planen

Zufrieden mit den Lockerungen bei der Einreise von Erntehelfern aus Osteuropa zeigt sich auch der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann: „Damit können die landwirtschaftlichen Betriebe für ihre Spargel- oder Erdbeerernte planen.“ Stegemann zieht bereits eine erste positive Zwischenbilanz. Dass sich inzwischen über 1.600 Betriebe registriert haben, zeige den großen Fachkräftebedarf, sagt er. „Zugleich sind noch freie Kontingente verfügbar. Landwirte, die noch Saisonarbeitskräfte einreisen lassen wollen, können sich also auf dem entsprechenden Portal des Deutschen Bauernverbandes weiterhin melden.“

Nach jetzigem Stand seien die 80.000 Stellen ausreichend, vermeldet auch der Deutsche Bauernverband auf seiner Internetseite. Trotz erster Anlaufschwierigkeiten sei es gelungen, einen geordneten Reiseweg zu organisieren, der den Anforderungen des Infektionsschutzes gerecht werde und zugleich Anbau und Ernte sichere. Bauernpräsident Joachim Rukwied wies in der „Rheinischen Post“ jedoch darauf hin, dass für die Obsternte und die Weinlese im Herbst noch eine Lösung gefunden werden müsse.

Einreise nur per Flugzeug

Um die Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren, dürfen die rumänischen Erntehelfer nur mit dem Flugzeug ein- und ausreisen. Die Bundespolizei registriert sie in entsprechenden Listen. Am Flughafen werden die Saisonarbeiter einem Gesundheitscheck unterzogen. Auf dem Hof dann müssen sie in den ersten 14 Tagen strikt getrennt von den anderen Beschäftigten leben. Sie arbeiten in kleinen, möglichst gleichbleibenden Gruppen. Das Betriebsgelände dürfen sie in dieser Zeit nicht verlassen – womit sie faktisch unter Quarantäne stehen.

Aufenthaltsfrist verlängert

Bevor die Kontingentlösung erreicht wurde, hatte die Bundesregierung bereits Erleichterungen für die von der Corona-Krise betroffenen Bauern beschlossen. So dürfen Saisonarbeitskräfte, die schon im Land sind, bis zum 31. Oktober ausnahmsweise 115 Tage ihre sozialversicherungsfreie Arbeit auf den Höfen ausüben. Bislang galt eine Frist von 70 Tagen. Um auch inländische Aushilfen für die Feldarbeit zu gewinnen, wurden die Hinzuverdienstgrenzen übergangsweise gelockert – etwa für Kurzarbeiter oder Vorruheständler.