Das Bundeskabinett hat heute die jährliche Anpassung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte (AdL)
beschlossen.
Mit der Rentenwertbestimmungsverordnung 2020 wurde die Rentenanpassung zum 1. Juli 2020 festgelegt. Demnach erhöht sich der Rentenwert um 3,45 % in
den alten Bundesländern und um 4,20 % in den neuen Bundesländern. In der Alterssicherung der Landwirte steigt der allgemeine Rentenwert ab dem 1. Juli 2020 daher auf 15,79 Euro (West) beziehungsweise 15,32 Euro (Ost). Damit profitieren auch die Rentenbezieherinnen
und Rentenbezieher in der Alterssicherung der Landwirte von der Rentenpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung.