Stegemann begrüßt Einigung bei Windenergie und Photovoltaik

Heimische Wirtschaft - 20. Mai 2020

Berlin. Zu der seit langem von der Koalition geplanten, kontrovers diskutierten Regelung zu Mindestabständen für Windenergieanlagen an Land gibt es einige Einigung zwischen den Fraktionen von CDU/CSU und SPD. „Die Emsländer und Grafschafter haben kein Verständnis für das lange Hin und Her. Nun herrscht endlich Klarheit und es eröffnen sich Chancen für vor Ort akzeptiere Bürgerprojekte für Erneuerbare Energien“, begrüßt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann die Entscheidung.

Stegemann: Emsländer und Grafschafter ohne Verständnis für langes Hin und Her

Der Kompromiss sieht eine unbefristete Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch vor. Diese soll den Bundesländern ermöglichen, in ihren Landesgesetzen einen Mindestabstand von bis zu 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und der nächsten bezeichneten zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken festzulegen. Zugleich soll der 52-Gigawatt-Förderdeckel für Photovoltaik-Anlagen unverzüglich aufgehoben werden. Dieser hätte in Kürze den weiteren Solarstromausbau ausgebremst.

Für Stegemann ist der Kompromiss ein großer Schritt, um Deutschland energie- und wirtschaftspolitisch voranzubringen, ohne die gesellschaftliche Akzeptanz aus dem Blick zu verlieren. „Die Länder können die regionalen Besonderheiten viel besser im Blick behalten als das zentral aus Berlin möglich wäre – die Öffnungsklausel ist die richtige Lösung“, zeigt sich Stegemann abschließend überzeugt. Stegemann geht davon aus, dass in Niedersachsen kein Mindestabstand von 1.000 Metern eingeführt wird.

Im nächsten Schritt wird nun kurzfristig das parlamentarische Verfahren im Bundestag eingeleitet. Die weiteren Einzelheiten, insbesondere zur Abstandsfestlegung und zu den Auswirkungen der festgelegten Abstände auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungsplänen und Raumordnungsplänen, sind im Anschluss in den Landesgesetzen zu regeln.