Familienministerium fördert Kinder- und Jugendarbeit mit 100 Millionen Euro

Berlin, Generationengerechtigkeit - 07. September 2020

Berlin. Das Bundesfamilienministerium unterstützt im Rahmen des „Sonderprogramms Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ gemeinnützige Jugendeinrichtungen mit Übernachtungsmöglichkeiten wie Jugendherbergen und Schullandheimen, mit zusätzlich rund 100 Millionen Euro. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann zeigt sich erfreut: „Wir müssen Kinder- und Jugendbildungsstätten als Orte des Dialogs und der Bildung erhalten und fördern. Sie sind essenziell für die Region und prägen unsere Kulturlandschaft.“ Mit dem Sonderprogramm sollen die Einnahmeausfälle der Jugendstätten durch die abgesagten Gruppen- und Klassenfahrten abgefedert werden.

Das „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder und- Jugendarbeit“ wird aus Mitteln des vom Bundestag beschlossenen zweiten Nachtragshaushaltes 2020 finanziert. Der Bund deckt bis zu 90 Prozent der vom förderfähigen gemeinnützigen Träger dargelegten Liquiditätsengpässe ab. Der Zuschuss pro Bett beträgt bis zu 400 Euro für den Zeitraum April bis Dezember 2020. „Dieser Schutzschirm schafft gezielte Hilfe für die von der Corona-Pandemie gezeichneten Kinder-Jugendstätten. Auch in Zukunft müssen wir Kinder und Jugendlichen die bestmöglichen Angebote bieten können“, so Albert Stegemann.

Anträge erfolgen über Dachorganisationen als zentrale Anlaufstellen in Zusammenarbeit mit dem Bundesfamilienministerium. Das Sonderprogramm umfasst außerdem Zuschüsse für den internationalen Jugendaustausch. Bewerbungen können noch bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Weitere Informationen zum Sonderprogramm können auf der Seite des Bundesfamilienministeriums https://www.bmfsfj.de/sonderprogramm eingesehen werden.