Steuerliche Forschungsförderung Meilenstein deutscher Innovationsförderung

Berlin, Heimische Wirtschaft - 22. September 2020

Berlin. Seit Anfang des Jahres gibt es in Deutschland die steuerliche Forschungsförderung. Nun hat die „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ ihre Arbeit aufgenommen. „Die steuerliche Forschungsförderung ist ein Meilenstein in der Geschichte der Innovationsförderung in Deutschland. Gerade für unsere kleinen und mittelständischen Betriebe im Emsland und der Grafschaft Bentheim ist das unbürokratische Instrument ein echter Gewinn. Mit der Bescheinigungsstelle haben die Unternehmer nun einen konkreten Ansprechpartner an ihrer Seite“, teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann mit.

Die neue Regelung ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Für Albert Stegemann ist dies ein wichtiger Beitrag zur Attraktivität des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland – gerade in der Corona-Zeit. „Aufgrund der Corona-Krise leiden die Betriebe unter erheblichen Liquiditätsengpässen. Ohne Investitionen in Forschung und Entwicklung fehlen uns die zentralen Triebfedern für unsere Wettbewerbsfähigkeit“, so Stegemann.

Stegemann: Gerade jetzt in Zukunft investieren

Daher habe man im Rahmen der Corona-Steuerhilfegesetze den jährlich förderfähigen Aufwand, den ein Unternehmen steuerlich geltend machen kann, für die kommenden sechs Jahre auf vier Millionen Euro verdoppelt. Der Abgeordnete zeigt sich überzeugt: „So schaffen wir die finanziellen Spielräume, damit unsere Unternehmen gestärkt aus dieser Krise hervorgehen. Das ist ein starkes Signal in Pandemie-Zeiten.“

Stegemann ermuntert die zahlreichen hochspezialisierten Mittelständler in der Region, auch in schwierigen Zeiten in die eigene Zukunft zu investieren und die steuerliche Forschungsförderung elektronisch über das zentrale Portal (www.bescheinigung-forschungszulage.de) zu beantragen: „Gerade im Emsland und der Grafschaft steckt eine enorme Innovationskraft, die es zu bewahren gilt. Wir müssen jetzt die Weichen dafür stellen, dass an Ems und Vechte auch zukünftig bahnbrechende Ideen, erfolgreiche Produkte und hochwertige Arbeitsplätze entstehen.“

Das Forschungszulagengesetz wurde 2019 vom Deutschen Bundestag auf den Weg gebracht und ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Geschätzt wird, dass die Forschungszulage für die Jahre 2021 bis 2024 in Höhe von 5,6 Milliarden Euro in Anspruch genommen wird. Stegemann hatte sich gemeinsam mit der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU, kurz MIT, in Lingen, Meppen und Nordhorn in den letzten Jahren für diese Form der betrieblichen Innovationsförderung eingesetzt.

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