Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches beschlossen. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, sowie der zuständige Berichterstatter Hans-Jürgen Thies:
Albert Stegemann: „In Deutschland haben wir heute so gesunde, sichere und hochwertige Lebensmittel wie nie zuvor. Damit dies so bleibt, müssen wir die hohen Qualitätsstandards beim Einkauf im Internet genauso gewährleisten wie im Supermarkt oder im Restaurant. Deshalb ist es gut und richtig, dass das Kabinett heute die Lebensmittelsicherheit in Deutschland umfassend gestärkt hat.
Mit der Modernisierung des Lebensmittelrechts verbessern wir die Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln. Informationen zur Rückverfolgbarkeit sind binnen 24 Stunden und elektronisch an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Zugleich schaffen wir zeitgemäße Regeln für die Überwachung des Online-Handels im Ernährungsbereich. Das ist gerade in Zeiten der Corona-Pandemie wichtig, da sich mehr Menschen ihr Essen über Online-Anbieter nach Hause bestellen.“
Hans-Jürgen Thies: „Der Gesetzentwurf sieht vor, das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch um Regelungen zum Onlinehandel von Lebensmitteln zu ergänzen. Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass Lebensmittel in einwandfreiem Zustand sind. Dieser Grundsatz muss für alle Lebensmittel gelten – auch für Produkte, die per Internet bestellt werden. Für den gesundheitlichen Verbraucherschutz ist die Überwachung des zunehmenden Onlinehandels mit Lebensmitteln unerlässlich. Mit dem Gesetz wird es gelingen, der Vermarktung gesundheitsschädlicher Produkte im Internet Einhalt zu gebieten.“