Berlin. Ab sofort können Unternehmen, Freiberufler, Soloselbstständige im Haupterwerb sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen Anträge für die zweite Phase der „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ stellen. Das gibt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann bekannt. „Mit der Verlängerung der Überbrückungshilfe senden wir ein unmissverständliches Signal an unsere Unternehmen in der Region: Wir lassen Euch in der Krise auch weiterhin nicht allein!“
Stegemann zufolge erhalten die Unternehmen über die Überbrückungshilfe nun direkte Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten, die nicht zurückgezahlt werden müssten. Darüber hinaus gebe es keine Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte mehr und die Fördersätze für besonders betroffene Sektoren wie die Veranstalter- und Schaustellerbranche seien erhöht worden. „Damit ermöglichen wir, dass gesunde und unverschuldet in Not geratene Unternehmen besser durchhalten können und uns zudem ein vielfältiges Kulturleben vor Ort erhalten bleibt“, so Stegemann.
Die zweite Phase der Corona-Überbrückungshilfe kann für die Monate September, Oktober, November und Dezember 2020 beantragt werden. Ihre Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Vorjahr. Grundvoraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei aufeinanderhängenden Monaten zwischen April und August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten. Alternativ muss ein Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 30 Prozent im Zeitraum von April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum nachgewiesen werden. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Monat.
Die Anträge können bis zum 31.12.2020 über einen Steuerberater, steuerberatenden Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden. Weitere Informationen rund um das Förderprogramm können unter http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ abgerufen werden.
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