Jahressteuergesetz: Steuerliche Entlastungen und Stärkung des Ehrenamts

Soziale und ökologische Verantwortung, Wahlkreis - 05. Dezember 2020

Berlin. Bundestag und Bundesrat werden voraussichtlich noch vor Weihnachten im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 umfangreiche steuerliche Erleichterungen und eine Stärkung des Ehrenamts auf den Weg bringen. Das teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann heute mit. „Ich bin sehr froh, dass wir als CDU und CSU im Rahmen der parlamentarischen Beratungen eine Vielzahl an wesentlichen steuerlichen Erleichterungen durchsetzen konnten. Dabei war uns die Aufwertung des ehrenamtlichen Engagements ein besonders wichtiges Anliegen. Am heutigen Internationalen Tag des Ehrenamtes ist es daher ein wichtiges Signal, dass die unzähligen Vereine und Ehrenamtlichen vor Ort von Steuerentlastungen und Bürokratieabbau profitieren werden. Das ist mehr als gerechtfertigt, denn sie sind es, die unsere Region so lebenswert machen“, so Stegemann.

Stegemann: Wichtiges Signal an Vereine und Ehrenamtliche in der Region

Demnach wird die Übungsleiterpauschale ab 2021 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro steigen. Außerdem soll der vereinfachte Spendennachweis bis zum Betrag von 300 Euro ermöglicht werden. Die Einnahmegrenze zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Organisationen wird auf 45.000 Euro erhöht. „Darüber hinaus schaffen wir eine Vielzahl weiterer Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen, indem etwa die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften abgeschafft und die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen rechtssicher ausgestaltet wird. Zudem wird der Katalog gemeinnütziger Zwecke erweitert. Damit schaffen wir mehr Flexibilität und tragen der gesellschaftlichen Vielfalt des ehrenamtlichen Engagements Rechnung“, so der CDU-Politiker.

Darüber hinaus soll für die Jahre 2020 und 2021 eine unbürokratische steuerliche Absetzbarkeit der Heimarbeit ermöglicht werden: „Während der Pandemie waren und sind viele Menschen von zu Hause aus beruflich tätig. Durch die neue Home-Office-Pauschale können Beschäftigte und Selbständige auch ohne häusliches Arbeitszimmer 5 Euro pro Arbeitstag und maximal 600 Euro im Jahr steuerlich geltend machen. Damit schaffen wir einen Ausgleich für den Wegfall der Fahrtkosten.“

Außerdem sollen der bereits im 2. Corona-Steuerhilfegesetz verdoppelte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende entfristet und die Steuerbefreiung zur Auszahlung des Corona-Bonus bis Juni 2021 verlängert werden. „Damit stellen wir sicher, dass der Pflegebonus auch dann steuerbegünstigt bleibt, wenn er erst im ersten Halbjahr 2021 ausgezahlt wird“, so Stegemann.

Darüber hinaus sollen insbesondere land- und forstwirtschaftliche Betriebe mithilfe einer Anhebung der Gewinngrenze auf 200.000 Euro für Sonderabschreibungen entlastet werden.

Zudem sollen die steuerfreie Sachbezugsgrenze für alle Beschäftigten ab 2022 von 44 Euro auf 50 Euro erhöht und vom Finanzamt veranlasste Mietsteigerungen durch eine verbesserte steuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen bei der verbilligten Wohnraumvermietung verhindert werden.

Das Jahressteuergesetz 2020 wird in der kommenden Woche im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beraten. Es soll dann am 16. Dezember im Bundestag und am 18. Dezember 2020 im Bundesrat abgeschlossen werden.

Foto: Markus Schwarze/CDU