Berlin. Ab sofort können Unternehmen, Freiberufler, Soloselbstständige im Haupterwerb sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen Anträge für die Überbrückungshilfe III stellen. Das gibt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann bekannt. „Wir haben die Überbrückungshilfe verlängert und nochmals deutlich verbessert: Die Beantragung wird einfacher und sie steht mehr Unternehmen zur Verfügung. Die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels, der Reise- sowie der Kultur- und Veranstaltungsbranche werden berücksichtigt. Es gilt jetzt zusammenzustehen und das verbliebene Wegstück gemeinsam zu gehen, damit wir hoffentlich bald wieder durchstarten können“, so Albert Stegemann.
Der CDU-Politiker betont, dass die Hilfen nun möglichst schnell bei den Betroffenen ankommen müssten. „Es ist daher sehr wichtig, dass die Bundeskasse einen Abschlag von bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe bereits ab dem 15. Februar auszahlt. Der Bund geht in Vorleistung für die Länder, die weiterhin für die regulären Auszahlungen zuständig sind und damit im März beginnen werden. Ich bin froh, dass sich Bund und Länder auf diese pragmatische Vorgehensweise einigen konnten, denn für unsere Unternehmen zählt jeder einzelne Tag.“
Bei der Überbrückungshilfe III handelt es sich um Fixkostenzuschüsse für Monate mit Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zwischen November 2020 und Juni 2021. Auch größere Unternehmen mit bis zu 750 Millionen Euro Jahresumsatz sollen nun anspruchsberechtigt sein. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet – maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen).
Darüber hinaus erweitert sich der Katalog der erstattungsfähigen Fixkosten: Für bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten gibt es bis zu 20.000 Euro pro Monat, für Investitionen in die Digitalisierung, etwa zum Aufbau eines Onlineshops, einmalig bis zu 20.000 Euro.
Außerdem werden Zusatzregelungen für besonders stark betroffene Branchen eingeführt:
Unternehmen aus der Reisebranche sollen Provisionen und die Erstattung von externen Ausfall- und Vorbereitungskosten sowie eine Personalkostenpauschale für bestimmte Reisen rückwirkend ab März bis Dezember 2020 erhalten.
Für die Kultur- und Veranstaltungsbranche gibt es die Möglichkeit zur Erstattung von Ausfall- und Vorbereitungskosten rückwirkend ab März bis Dezember 2020.
Für den Einzelhandel dagegen sollen Abschreibungskosten für verderbliche Ware und Ware für die Wintersaison 2020/2021, die vor 1. Januar 2021 eingekauft wurde und wegen des Lockdown nicht abgesetzt werden konnte, nun förderfähig sein. Unternehmen der pyrotechnischen Industrie erhalten die Möglichkeit zur Erstattung von Transport- und Lagerkosten nach dem Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk sowie die Förderung von Fixkosten rückwirkend ab März bis Dezember 2020 bei einem Umsatzrückgang von mindestens 80 Prozent im Dezember 2020 gegenüber Dezember 2019.
Die Anträge können bis zum 31.08.2021 über einen Steuerberater, steuerberatenden Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden. Weitere Informationen rund um das Förderprogramm können unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abgerufen werden.
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