Berlin. Ab sofort können Soloselbständige einmalig die Neustarthilfe des Bundes von bis zu 7.500 Euro beantragen. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann mit. „Nachdem bereits seit der vergangenen Woche Unternehmen die Anträge für die Überbrückungshilfe III stellen können, nimmt die Neustarthilfe die Soloselbstständigen in den Blick. Sie sind von den bestehenden Einschränkungen zumeist besonders schwer betroffen, können aber aufgrund geringer betrieblicher Fixkosten kaum Überbrückungshilfen beantragen. Dies betrifft neben den Soloselbständigen vor allem die kurz befristet Beschäftigten in den darstellenden Künsten, die erstmals unmittelbar von den Wirtschaftshilfen des Bundes profitieren. Für die Verwendung der Neustarthilfe gibt es keine Vorgaben. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Es geht jetzt darum, die Hilfen möglichst schnell und effektiv bereitzustellen, damit sie dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden“, so Albert Stegemann.
Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 Euro. Die Auszahlung erfolgt als Vorschuss. Die Begünstigten verpflichten sich bei Beantragung zu einer Endabrechnung durch Selbstprüfung nach Ablauf des Förderzeitraums. Die Antragstellung ist zunächst für Soloselbständige gestartet, die als natürliche Personen selbständig tätig sind. Antragstellungen für Soloselbständige, die als Personen- oder Kapitalgesellschaften organisiert sind, starten in Kürze.
Die Anträge können ab sofort über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
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