Berlin. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann ermuntert die regionalen Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützigen Sozialunternehmen zur Beantragung von Bundesmitteln aus dem Corona-Teilhabe-Fonds. „Gerade jetzt in der Pandemie dürfen wir diejenigen nicht aus den Augen verlieren, deren berufliches Engagement und gesellschaftliche Teilhabe an besondere Voraussetzungen gebunden ist. Dass das Bundesprogramm nun bis zum 31. Mai verlängert wurde, ist daher ein wichtiges und richtiges Signal“, so Stegemann.
Das Förderprogramm war zunächst bis zum 31. März befristet. Die Verlängerung erfolgt aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzzahlen. Für Stegemann wird mit dem Corona-Teilhabe-Fonds eine wichtige Gerechtigkeitslücke geschlossen, denn: „Viele Inklusionsbetriebe und Einrichtungen der Behindertenhilfe sind von Umsatzeinbußen ähnlich betroffen wie andere Betriebe auch, ohne jedoch auf dieselben Unternehmenshilfen zurückgreifen zu können. Mit dem Corona-Teilhabe-Fonds können auch für sie Pandemie-bedingte Einnahmeeinbußen ausgeglichen werden.“
Der Deutsche Bundestag hatte im vergangenen Jahr beschlossen, für den Corona-Teilhabe-Fonds 100 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Die Förderung erfolgt in Form einer Liquiditätshilfe. Sie kann bis zum 31. Mai 2021 für den Zeitraum September 2020 bis Mai 2021 beim Integrationsamt des jeweiligen Bundeslands beantragt werden. Dabei ist Voraussetzung, dass die Einnahmen nicht zur Deckung der betrieblichen Fixkosten ausreichen und nicht bereits andere entsprechende Unterstützungsleistungen im Förderzeitraum in Anspruch genommen werden.
Die Förderrichtlinie kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: